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Southwind Airlines will Sperre in der EU nicht hinnehmen

Southwind Airlines
Southwind Airlines, © Southwind Airlines

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ANTALYA - Die EU-Luftfahrtbehörde EASA entzieht Southwind Airlines Flugrechte für die EU. Nach Erkenntnissen des finnischen Verkehrsministeriums ziehen beim türkischen Ferienflieger "russische Akteure" die Strippen. Southwind Airlines will die Sperrung in der EU nicht hinnehmen.

Southwind Airlines darf nicht mehr in die EU einfliegen. Die EASA hat die in der Türkei registrierte Fluggesellschaft wegen Zweifeln an den tatsäschlichen Kontrollverhältnissen unmittelbar vor dem Osterwochenende gesperrt. Der Entscheidung gingen Ermittlungen in Finnland voraus.

Southwind wurde im April 2022 in der Türkei gegründet - russische Airlines waren zu diesem Zeitpunkt bereits in der EU wegen des russischen Angriffs auf die Ukraine gesperrt. Southwind sollte neue Korridore für russische Passagiere in die Türkei - und von dort in die EU - schaffen.

In der Türkei hat das Unternehmen Cortex, das hinter Southwind Airlines steht, nach Feststellungen der finnischen Verkehrsbehörde Traficom Strohmänner eingesetzt.

"Unsere Bewertung hat ergeben, dass die wesentlichen Eigentumsanteile und die tatsächliche Kontrolle über Southwind Airlines nicht bei den angegebenen türkischen Personen oder Unternehmen liegen", sagte Traficom-Generaldirektor Jarkoo Saarimäki. "Die Fluggesellschaft ist mit russischen Akteuren verbunden."

Finnland hat Southwind Airlines beantragte Flüge daher versagt. Drei Tage später heftete sich die EASA mit einem EU-weiten Start-, Lande- und Überflugverbot an die finnische Entscheidung an. Seit 28. März darf Southwind Airlines nicht mehr in die EU.

Southwind Airlines hatte für den Sommer 2024 ein breites EU-Programm geplant. Allein in Deutschland wollte die Airline Frankfurt, München, Hamburg, Stuttgart, Berlin und Düsseldorf anfliegen. Das Luftfahrt-Bundesamt hatte Southwind Airlines für 2024 100.000 Ticketverkäufe genehmigt.

"Völlig ungerecht"

Southwind will die Entscheidung anfechten. "Die EASA hat ein Luftraumverbot gegen unser Unternehmen verhängt, ohne (....) konkrete Informationen oder Beweise vorzulegen", teilte Southwind Airlines in einer Stellungnahme mit. Das findet die Airline "vollkommen ungerecht, voreingenommen und bösartig".

Southwind kündigt in der Stellungnahme eine Klage an und setzt in der Zwischenzeit auf Unterstützung der türkischen Behörden.
© aero.de | Abb.: Southwind Airlines | 03.04.2024 09:28

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Beitrag vom 03.04.2024 - 16:57 Uhr
Zwischenzeitlich hat sich übrigens in der Tat auch Großbritannien der Entscheidung der EU angeschlossen. Natürlich unterliegt jede Verwaltungsentscheidung einer gerichtlichen Überprüfungsmöglichkeit, jedenfalls in einem Rechtsstaat. Insofern nimmt Southwind da nur ein unbestrittenes Recht wahr, wenn sie Klage gegen diese Entscheidung einreichen.

Allerdings liest sich die Stellungnahme von Southwind auch etwas dünn - "böswillig" etc.: geschenkt. Der Bescheid und sogar die Pressemitteilung der EASA benennt ja die rechtliche Basis, auf die sich dieser Bescheid bezieht. Von Southwind hätte ich daher eine explizite Zurückweisung des Vorwurfs, russisch KONTROLLIERT zu sein und von Strohmännern geleitet zu werden, erwartet sowie eine Offenlegung ihrer tatsächlichen Eigentumsverhältnisse. Wenn sie nichts zu befürchten haben, dann könnten sie das ja problemlos tun.

Umgekehrt kann ich mir offen gesagt nicht vorstellen, dass man auf EU-Ebene und in Großbritannien so schnell eine derart drastische Sanktionierung vorgenommen hätte, wenn die Erkenntnisse der finnischen Luftverkehrsbehörde auf juristisch dünnem Eis ständen.
Beitrag vom 03.04.2024 - 13:14 Uhr
Wieso will man gegen die EASA prozessieren?

Im aero-Artikel steht erstmal nur daß man die Entscheidung anfechten wolle. Das ist bei Verwaltungsentscheidungen eine häufig Reaktion.

Desweiteren wird nur allgemein eine Klage angekündigt. Gegen wen sich diese Klage richten solle ist in diesem Artikel nicht überliefert.

Die richtige Auswahl des Beklagten ist eine essentielle Voraussetzung für einen mögliche Erfolg der Klage, sonst wird dieselbe schlicht abgewiesen. In aller Regel wird deshalb bereits vom Kläger intensiv geprüft, gegen wen geklagt wird, so daß insofern die Frage nach dem Beklagten für den weiteren Verlauf sekundär wird. Sprich, darüber zu diskutieren, ob der Sack oder dessen Inhalt geschlagen wird, ist vor dem Schlagen noch völlig sinnlos.

Beitrag vom 03.04.2024 - 12:57 Uhr
Die andere Regel gibt es seit 2014 nicht mehr, falls Leverkusen gewinnt, dass ist richtig.

Ja, es scheint als hat man wieder ohne zu informieren am Artikel rumgedoktert. Passiert ja leider regelmäßig hier.

Der Artikel suggeriert aber auch in seiner jetzigen Form nicht, dass das Verbot aus 833/2014 und Weisung der EU stammt. Zumindest steht es bei mir auch nicht nach aktualisieren des Caches drin.

Dieser Beitrag wurde am 03.04.2024 12:58 Uhr bearbeitet.


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