FRANKFURT - Lufthansa rechnet mit einem höchstrichterlichen Wink zum strittigen Special Pro-Rate Agreement mit Condor "im ersten Quartal 2025". Teams von Lufthansa und Condor loten Vergleichslinien aus, "verrückte Konditionen" früherer Tage will Lufthansa dem Konkurrenten aber nicht mehr einräumen. Condor trifft Vorkehrungen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hält Lufthansa vorerst an Zubringerflügen zu Sonderkonditionen für Condor fest. Zwei sogenannte Special Pro-Rate Agreements (SPA) zwischen den Fluggesellschaften bleiben bis zu einer finalen Entscheidung des BGH in Kraft.
Andernfalls drohten Condor "schwere, irreparable Nachteile", untersagte der BGH Lufthansa am 23. Oktober 2024 eine drohende Abschaltung der SPA-Buchungen zum Winterflugplan 2024/2025.
Dieser Eilbeschluss ist "noch keine Entscheidung in der Sache", stellte Lufthansa-Chef Carsten Spohr vergangene Woche vor Analysten in Frankfurt klar. Mit einem finalen Spruch des BGH rechnet Spohr "im ersten Quartal 2025" - also noch vor dem Wechsel auf den Sommerflugplan 2025.
Bis dahin muss Lufthansa Condor zu den "aus unserer Sicht verbesserten SPA-Bedingungen und höheren Preisen" anbinden, die beide Airlines nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf übergangsweise vereinbart hatten. "Wir müssen nicht zu den verrückten Konditionen zurückkehren, die bis dahin gegolten haben", sagte Spohr.
Condor greift vor dem BGH die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf mit einer Nichtzulassungs- und Rechtsbeschwerde an. Das OLG hatte im Mai 2024 im Eilverfahren eine Anordnung des Bundeskartellamts außer Kraft gesetzt, die Lufthansa zur Fortsetzung der 2020 gekündigten Vereinbarungen mit Condor verpflichtetet hatte.
Die OLG-Richter kreiden der Behörde nicht nur Rechtsfehler an - eine Aktennotiz erweckte in dem Verfahren zumindest den Anschein, dass das Kartellamt seine Entscheidung
nicht frei von Einflussnahme des Bundesverkehrsministeriums getroffen hat.
Condor steht in Frankfurt in direkter Konkurrenz zum Lufthansa-Ferienflieger Discover Airlines. Einige Condor-Linien, für die Lufthansa Zubringersitze stellt, überschneiden sich aber auch mit dem Mainline-Geschäft des Konzerns.
Für Condor steht viel auf dem Spiel. "Condor hat am Beispiel der Strecke Frankfurt nach New York glaubhaft gemacht, dass zwischen 25 Prozent und 30 Prozent der Passagiere auf ihren Langstreckenflügen einen Zubringerflug der Lufthansa-Gruppe nutzen", geht aus dem BGH-Beschluss hervor.
Da "60 Prozent dieser Passagiere ihre Flugverbindung innerhalb von neun Wochen vor Abflug und 30 Prozent der Passagiere die Verbindung innerhalb von nur fünf Wochen vor Abflug" buchten, fürchtete Condor ohne SPA-Buchungen ab Januar 2025 eine "erhebliche Verringerung der Auslastung" der Langstrecken.
Condor legte gegenüber dem BGH zudem offen, dass die Langstrecke "mehr als 50 Prozent des Gesamtumsatzes" der Airline ausmacht. Ohne die in den 1990er Jahren, als Condor noch zu Lufthansa gehörte, geschlossenen Zubringerverträge sieht Condor ihren Geschäftsbetrieb "insgesamt erheblich gefährdet".
Teams von Lufthansa und Condor loteten laut Kreisen zuletzt einen Kompromiss aus: Der BGH-Beschluss nimmt auf "Vergleichsverhandlungen" zwischen Lufthansa und Condor Bezug. Die ziehen sich zwar in die Länge, von einem etwaigen Abbruch oder Scheitern der Gespräche ist in dem Beschluss allerdings nicht die Rede.
Lufthansa stellte Condor zuletzt zumindest ein Interlining in Aussicht. Die Durchgangstickets weisen gegenüber dem SPA aber einen entscheidenden Nachteil auf: Condor könnte erst im Zeitpunkt der jeweiligen Flugbuchung prüfen, ob - und zu welchem Preis - ein Lufthansa-Zubringer verfügbar ist.
Condor-Chef trägt Lufthansa-SneakerDer Zubringervertrag bleibt Lufthansa zwar ein Dorn im Auge. "Ich kenne keinen anderen Hub in der Welt, an dem die Hubairline ihren Wettbewerber feeden muss", sagte Spohr.
Zerschnitten ist das Tischtuch zwischen Lufthansa und Condor offenbar aber nicht: Condor-Chef Peter Gerber trug vergangene Woche bei einem von Condor ausgerichteten Branchentreff zu Condor-Socken weiße Sneaker mit Lufthansa-Logo.
Condor trifft gleichwohl Vorkehrungen mit eigenen Zubringerstrecken:
2025 fliegt Condor erstmals innerdeutsch von Berlin, München und Hamburg nach Frankfurt.© aero.de | Abb.: Condor | 06.11.2024 06:34
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Beitrag vom 08.11.2024 - 11:00 Uhr
Sie dürfen gerne anderer Meinung sein als ich, sehr gerne sogar. Davon lebt ja ein Forum, und davon lernt man ja auch.
Aber dann begründen sie das und stellen das halt nicht so halbsuggestiv auf Söder Stammtisch Bierzelt Niveau rein.
Wenn sie der Meinung sind, das die LH ein Monopol oder eine Marktbeherschende Stellung hat, gerne, mir steht das nicht zu darüber zu urteilen.
Aber sie müssen damit leben das wir beide wissen, das es anders ist, und das dann "trolling" ist.
Die marktbeherrschende Stellung hat LH im innerdeutschen Verkehr, von keinem anderen sprach ich.
Was ist daran "trolling"?
Sie haben doch mich zitiert, mit einem Strohmanargument das innerdeutsch ja garkein Wettbewerb herrscht.
Was de facto falsch ist, es gibt noch andere Verkehrsmittel, und es ist halt nicht profitabel.
Ich habe mich ausschließlich auf den Flugverkehr bezogen, das mag nicht deutlich genug gewesens ein.
Sie picken sich ein Thema raus, "innerdeutsch" und veralgemeinern damit.
Nur weil niemand anderes Nürnberg - Frankfurt fliegt, hat die LH kein Monopol.
Was "verallgemeinere" ich? Nennen Sie mir innerdeutsche Strecken, auf denen Wettbewerb herrscht. Und ich spreche nicht vom Monopol, sondern von einer marktbeherrschenden Stellung. Unterschied nachzulesenn beim BMWK
Die LH hat enormen Wettbewerbsdruck.
Auf der Mittelstrecke hat sie weiterhin keine Antwort auf die LCC, FR, Easy und Wizz machen ihr das leben schwer mit den SA. Sie untergraben die Margen des Feeds und quasi alle FSC tun sich schwer.
Da stimme ich Ihnen zu: und lange hat dieser Wettbewerb dazu geführt, dass der Kunde (zu) billig fliegen konnte. Marktwirtschaft halt, kann man gut finden oder nicht.
Der Wettbewerb und die Liberalisierung hat erstmal dazu geführt das viele Leute zu fairen Marktpreisen fliegen können.
Ich finde das nicht zu günstig, sondern im Gegenteil, das ist genau wie es sein sollte.
Wettbewerb ist ja gut, und wiedersprechen sie sich da nicht selbst?
Nun, die Preise waren ja anscheinend aus zwei Gründen niedrig. Zum einen weil im Preiskampf kaum oder wenig kostendeckend geflogen wurde, zum anderen weil man damals Umweltkosten nicht eingepreist hat.
Ihre Grundthese ist ja, das die LH zu wenig Wettbewerb hat.
Nochmal: innerdeutsch !
Auf den Nordamerika Strecken herscht Wettbewerb zw. den 6 grossen Airlines (AA, United, Delta, AFKLM, IAG und LHG) wobei man hier natürlich über die 3 Allianzen diskutieren kann.
Auf den Routen nach Osten hat man brutalen Wettbewerb mit den 3 Golf Airlines, TK und den ganzen Asiaten - SIA, den Chinesen, etc.
Wie gesagt, habe ich nie behauptet, dass die LHG im Mittel- und Langstreckenverkehr eine auch nur annähernd marktbeherrschende Stellung hat. Das konstruieren Sie!
Doch, weil sie das mit einem Beispiel auf meine Aussage bezogen haben, ihr Beispiel war der innerdeutsche Verkehr.
Ja nun....
Es muss ja einen Grund geben, warum die Mainline selbst kein Geld verdient.
Wettbewerb und Managementfehler? Könnte doch sein.
Stimme ich zu, beides.
Denn Wettbewerb finde ich gut, die Einschränkungen für die LH dagegen nicht.
Unter welchen Einschränkungen leidet in Europa ausschließlich die LH?
Beitrag vom 08.11.2024 - 10:57 Uhr
@Christian159,@contrail55,@X-Ray
Das ist so peinlich wie Sie hier wieder einmal versuchen Ihre 'Nibelungentreue' zur/für die LH mit völlig abstrusen Movements zu retten.
Sorry, aber so macht diese Diskussion keinen Sinn. Deshalb verabschiede ich mich an dieser Stelle daraus.
Ja, das ist immer so, wenn Ihnen die Antworten/Tatsachen nicht passen.
🤭😅🤣- Welche 'Tatsachen'!?
Na, Ihr Abstinenzversprechen hat ja nicht mal 12 Stunden gehalten. Also alles wie immer.
Ganz und gar eindeutig pro Condor.
Der Rechtsstaat funktioniert.
Der Rechtsstaat hätte auch funtioniert, wenn pro LH entschieden worden wäre.
So ganz und gar ist es auch nicht, denn das Gericht hat sich durchaus der Argumentation der LH in einigen Punkten angeschlossen, aber in Summe haben die Argumente der Condor überwogen.
Beitrag vom 08.11.2024 - 10:39 Uhr
Jetzt, wo dieses leidige Wortglaubereispielchen um AB ein Ende hat, könnte man sich ja wieder mit dem Thema befassen.
Hier die Urteilsbegründung des BGH
https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&nr=139433&anz=1183&pos=4&Blank=1.pdf
Ganz und gar eindeutig pro Condor.
Der Rechtsstaat funktioniert.
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Aber dann begründen sie das und stellen das halt nicht so halbsuggestiv auf Söder Stammtisch Bierzelt Niveau rein.
Wenn sie der Meinung sind, das die LH ein Monopol oder eine Marktbeherschende Stellung hat, gerne, mir steht das nicht zu darüber zu urteilen.
Aber sie müssen damit leben das wir beide wissen, das es anders ist, und das dann "trolling" ist.
Die marktbeherrschende Stellung hat LH im innerdeutschen Verkehr, von keinem anderen sprach ich.
Was ist daran "trolling"?
Sie haben doch mich zitiert, mit einem Strohmanargument das innerdeutsch ja garkein Wettbewerb herrscht.
Was de facto falsch ist, es gibt noch andere Verkehrsmittel, und es ist halt nicht profitabel.
Ich habe mich ausschließlich auf den Flugverkehr bezogen, das mag nicht deutlich genug gewesens ein.
Sie picken sich ein Thema raus, "innerdeutsch" und veralgemeinern damit.
Nur weil niemand anderes Nürnberg - Frankfurt fliegt, hat die LH kein Monopol.
Was "verallgemeinere" ich? Nennen Sie mir innerdeutsche Strecken, auf denen Wettbewerb herrscht. Und ich spreche nicht vom Monopol, sondern von einer marktbeherrschenden Stellung. Unterschied nachzulesenn beim BMWK
Die LH hat enormen Wettbewerbsdruck.
Auf der Mittelstrecke hat sie weiterhin keine Antwort auf die LCC, FR, Easy und Wizz machen ihr das leben schwer mit den SA. Sie untergraben die Margen des Feeds und quasi alle FSC tun sich schwer.
Da stimme ich Ihnen zu: und lange hat dieser Wettbewerb dazu geführt, dass der Kunde (zu) billig fliegen konnte. Marktwirtschaft halt, kann man gut finden oder nicht.
Der Wettbewerb und die Liberalisierung hat erstmal dazu geführt das viele Leute zu fairen Marktpreisen fliegen können.
Ich finde das nicht zu günstig, sondern im Gegenteil, das ist genau wie es sein sollte.
Wettbewerb ist ja gut, und wiedersprechen sie sich da nicht selbst?
Nun, die Preise waren ja anscheinend aus zwei Gründen niedrig. Zum einen weil im Preiskampf kaum oder wenig kostendeckend geflogen wurde, zum anderen weil man damals Umweltkosten nicht eingepreist hat.
Ihre Grundthese ist ja, das die LH zu wenig Wettbewerb hat.
Nochmal: innerdeutsch !
Auf den Nordamerika Strecken herscht Wettbewerb zw. den 6 grossen Airlines (AA, United, Delta, AFKLM, IAG und LHG) wobei man hier natürlich über die 3 Allianzen diskutieren kann.
Auf den Routen nach Osten hat man brutalen Wettbewerb mit den 3 Golf Airlines, TK und den ganzen Asiaten - SIA, den Chinesen, etc.
Wie gesagt, habe ich nie behauptet, dass die LHG im Mittel- und Langstreckenverkehr eine auch nur annähernd marktbeherrschende Stellung hat. Das konstruieren Sie!
Doch, weil sie das mit einem Beispiel auf meine Aussage bezogen haben, ihr Beispiel war der innerdeutsche Verkehr.
Ja nun....
Es muss ja einen Grund geben, warum die Mainline selbst kein Geld verdient.
Wettbewerb und Managementfehler? Könnte doch sein.
Stimme ich zu, beides.
Denn Wettbewerb finde ich gut, die Einschränkungen für die LH dagegen nicht.
Unter welchen Einschränkungen leidet in Europa ausschließlich die LH?
Das ist so peinlich wie Sie hier wieder einmal versuchen Ihre 'Nibelungentreue' zur/für die LH mit völlig abstrusen Movements zu retten.
Sorry, aber so macht diese Diskussion keinen Sinn. Deshalb verabschiede ich mich an dieser Stelle daraus.
Ja, das ist immer so, wenn Ihnen die Antworten/Tatsachen nicht passen.
🤭😅🤣- Welche 'Tatsachen'!?
Na, Ihr Abstinenzversprechen hat ja nicht mal 12 Stunden gehalten. Also alles wie immer.
Ganz und gar eindeutig pro Condor.
Der Rechtsstaat funktioniert.
Der Rechtsstaat hätte auch funtioniert, wenn pro LH entschieden worden wäre.
So ganz und gar ist es auch nicht, denn das Gericht hat sich durchaus der Argumentation der LH in einigen Punkten angeschlossen, aber in Summe haben die Argumente der Condor überwogen.
Hier die Urteilsbegründung des BGH
https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&nr=139433&anz=1183&pos=4&Blank=1.pdf
Ganz und gar eindeutig pro Condor.
Der Rechtsstaat funktioniert.