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Swiftair-Absturz in Litauen: Behörden vermuten Pilotenfehler

Absturzstelle
DHL-Unfall in Vilnius, © LRV, PAGD

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VILNIUS - Gut vier Monate nach dem Absturz eines Frachtflugzeugs in Litauen haben die Behörden die mögliche Unglücksursache bekanntgegeben. In einer Mitteilung ging die Generalstaatsanwaltschaft in Vilnius von einem menschlichen Fehler des Piloten der Swift-Air-Maschine aus, die im Auftrag von DHL von Leipzig nach Vilnius unterwegs war.

Sie habe deshalb die zuständigen spanischen Stellen ersucht, die notwendigen Ermittlungen durchzuführen und den sich in ärztlicher Behandlung befindenden Mann zu vernehmen, teilte die litauische Behörde mit.

Das Frachtflugzeug, eine Boeing 737-400, war am Morgen des 25. November 2024 als DHL 18D kurz vor der geplanten Landung in der Nähe des Flughafens Vilnius in ein Wohngebiet gestürzt und am Boden zerschellt.

Dabei kam eines der vier Crewmitglieder ums Leben, die restliche Besatzung - ein weiterer Spanier sowie ein Deutscher und ein Litauer - überlebte verletzt. Die litauischen Behörden haben nach dem Absturz umfassende Ermittlungen eingeleitet.

Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft wurde das Unglück wahrscheinlich durch die Deaktivierung des Hydrauliksystems verursacht, das für das Ausfahren der Landeklappen zuständig ist. Dies habe vermutlich zum Absturzes des Flugzeugs geführt, hieß es in der Mitteilung.

Ergeben habe sich dies aus der Analyse der in Litauen durchgeführten Befragungen, der Untersuchung der Absturzstelle und der Auswertung der beiden Flugschreiber sowie weiterer gewonnener Informationen. Andere Versionen des Unfallhergangs seien durch die im Zuge der Untersuchung erhaltenen Daten widerlegt worden.
© dpa-AFX | Abb.: LRV, PAGD | 26.03.2025 13:42

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Beitrag vom 28.03.2025 - 17:41 Uhr
Die Frage, wie ein Hydrauliksystem versehentlich abgeschaltet werden kann, ist dagegen schon berechtigt.

Ich kann noch verstehen, daß die Möglichkeit gegeben sein muß, ein System absichtlich abschalten zu können, und damit dann auch prinzipiell die Möglichkeit einer versehentlichen Aktion besteht.

Mich wundert aber, daß eine sogar sicherheitsrelevante Einstellung offenbar **versehentlich** gesetzt werden kann und nicht durch eine Rückfrage ähnlich wie am PC mit sowas wie "Möchten Sie wirklich...?" abgesichert wird, oder zumindest sollte eine solche Einstellung dann zumindest situationsbezogen geprüft und ggfs. nur gewarnt werden können.

Oder war so etwas vielleicht doch implementiert und es muß dann einen manuellen Durchgriff gegeben haben?
Beitrag vom 27.03.2025 - 13:55 Uhr
Komisch, als ich Crewversagen relativ kurz nach dem Unfall in den Raum stellte, ist man wieder über mich hergefalen, jetzt wo es sich herauskristallisiert, ist keiner mehr zu einem Kommentar bereit.
Doch, gerne.

 https://www.aero.de/forum//antworten/Keine-Hinweise-auf-Manipulation-bei-Swiftair-Absturz/#formular

Ihre damalige Behauptung in Post#4, dass es den Piloten schlicht an "basic flying capability" gemangelt habe, wird auch durch den Zwischenbericht nicht unterstützt.
Das ging schon böse in Richtung Vorverurteilung und wurde denke ich zurecht kritisiert.

Die Frage, wie ein Hydrauliksystem versehentlich abgeschaltet werden kann, ist dagegen schon berechtigt.

Dieser Beitrag wurde am 27.03.2025 23:57 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 27.03.2025 - 12:23 Uhr
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
Mehrere Beiträge wg. Unterstellungen und Vorwürfen gelöscht, die jeglicher Grundlage entbehren.
Darauf bezugnehmende Beiträge mussten einhergehend auch rausgenommen werden. Bitte zum Thema zurückkommen!

P.S.: wer damit nicht einverstanden ist, kann sich gerne per PN melden.

Dieser Beitrag wurde am 27.03.2025 13:25 Uhr bearbeitet.


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