Flug LX1885
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Schweiz rollt Ermittlungen zu Swiss-Unfall neu auf

Swiss Bombardier CSeries in Genf
Swiss Airbus A220, © Flughafen Genf

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ZÜRICH - Die Ermittlungen zu einem tödlichen Vorfall auf einem Linienflug von Swiss werden neu aufgerollt. Die Schweizer Flugunfallstelle SUST hat das Verfahren nun offiziell übernommen. Der höchst ungewöhnlichen Neuverteilung der Zuständigkeiten war Kritik an der Arbeit der Ermittler in Österreich vorausgegangen.

Österreichischer Luftraum, 23. Dezember 2024: Swiss 1885, Bukarest-Zürich, erklärt einen Notfall. Die Systeme des Airbus A220-300 erkennen um 16:32:12 Uhr eine Fehlfunktion im rechten Triebwerk.

Innerhalb der nächsten zwei Minuten spitzt sich die Lage zu, Rauch dringt in die Kabine ein. Um 16:34:51 Uhr erklären die Piloten einen Mayday-Notfall - und drehen nach Graz ab.

Mehrere Insassen klagen nach der Notlandung über Unwohlsein. Ein erst 23 Jahre alter Flugbegleiter erliegt eine Woche später im Krankenhaus schweren Schädigungen.

Zu dem Vorfall liegt seit März ein erster Faktenbericht der österreichischen Flugunfallbehörde SUB vor. Die eigentlich für das Verfahren zuständigen Österreicher werden den Fall aber nicht weiter bearbeiten.

Wie bereits Anfang Mai durchgesickert war, wird die Schweizer Flugunfallbehörde SUST die Ermittlungen neu aufsetzen. Zwischenzeitlich hat die Schweiz die Neuregelung der Zuständigkeiten bestätigt.

"Auf Ersuchen der österreichischen Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes (SUB) wird die Untersuchung von der SUST übernommen", bestätigte die SUST den ungewöhnlichen Kompetenzwechsel in einem knappen Vermerk zu einer Ende April 2025 neu angelegten Ermittlungsakte. Auf Hintergründe geht die SUST nicht ein.

Laut Kreisen gab es hinter den Kulissen jedoch zunehmend aufgeladene Kritik an den österreichischen Ermittlungen. So seien der SUB bei Sicherstellung und weiteren Handhabung der von der Crew angelegten Atemschutzausrüstung Patzer unterlaufen, Meldungen an internationale Stellen seien verzögert erfolgt.

Medien berichteten zudem über Vorermittlungen der Wiener Staatsanwaltschaft wegen etwaiger Versäumnisse von Verantwortlichen, die das Verfahren überschatteten. Es gilt die Unschuldsvermutung.
© aero.de | Abb.: SWiss, Flughafen Graz | 26.05.2025 10:59


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