Flug AS1282
Älter als 7 Tage

Prozesslawine rollt auf Boeing und Alaska Airlines zu

Alaska Airlines Boeing 737 MAX 9
Alaska Airlines Boeing 737 MAX 9, © NTSB

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SEATTLE - Die US-Transportsicherheitsbehörde NTSB hat die Fallakte zu Alaska Airlines Flug 1282 im Juni geschlossen. Erledigt ist die Sache für Boeing und Alaska Airlines damit aber nicht - in den Vereinigten Staaten rollt eine gewaltige Prozesslawine auf Hersteller und Fluggesellschaft zu.

Portland, 5. Januar 2024: Alaska Airlines 1282 verlässt den Flughafen um 17:06 Uhr Ortszeit. Ziel ist das südkalifornische Ontario.

Im fortgeschrittenen Steigflug auf 14.830 Fuß löst sich über der linken Tragfläche eine türgroße Blende aus dem Rumpf der werksneuen 737 MAX 9 - und fliegt ins Dunkel.

Flug 1282 erklärt einen Notfall, sofort drehen die Piloten nach Portland um - unter den 171 Passagieren und sechs Crewmitgliedern erleiden acht Personen leichtere Verletzungen, unter gegebenen Vorzeichen ein glimpflicher Ausgang.

Die Blende ist ein Platzhalter. Für dichtere Kabinenbestuhlungen können Betreiber hier nachträglich einen zusätzlichen Notausstieg einbauen.

Bei einem Aus- und Wiedereinbau der Blende im Werk hatten Boeing-Techniker die Wiederinstallation von vier Sicherungsbolzen vergessen, die die Blende verankern - nach einigen Flügen presste die Druckkabine die Blende schlicht aus dem Rumpf.  

Die US-Transportsicherheitsbehörde führt das Versäumnis auf eine "wiederholte und systematische Nichteinhaltung" von Produktionsvorgaben im Boeing-Werk Renton zurück. Der NTSB-Abschlussbericht zu Flug 1282 liegt seit Juni vor - und ist nicht nur für das ohnehin angekratzte Image des Herstellers ein schwerer Brocken.

Wie die "Seattle Times" berichtet, bricht über Boeing und Alaska Airlines gerade eine Welle von Zivilklagen von Passagieren des Flugs herein. Der Bericht dürfte die Klagen eher stützen als eine Abwehr erleichtern.

Milliardenforderung

Wie in den USA üblich, stehen enorme Summen im Raum. Ein Klägeranwalt hatte für drei Passagiere aus Oregon Schadensersatz in Höhe von einer Milliarde US-Dollar geltend gemacht. Boeing hat diesen Fall laut "Seattle Times" inzwischen mit einem Vergleich geregelt.

Für weitere Passagierklagen sind nach Informationen der Zeitung an mehreren US-Gerichten Prozesstermine mit Beginn zwischen Januar und September 2026 angesetzt - wenn sich Boeing und Alaska Airlines nicht auch hier bei Zeiten mit den Klägern vergleichen.
© aero.de | Abb.: NTSB | 19.07.2025 06:30

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Beitrag vom 20.07.2025 - 13:58 Uhr
IANAL und so, aber :

Ich denke da braucht man jetzt nicht über anwaltliche Geschäftsmodelle und/oder die amerikanische Justiz herzuziehen.
Wir sind hier ja im Bereich des Zivilrechts. Verantwortlich für die (Minder-)Leistung, die ich als Kunde bekomme und/oder für die Schäden die ich aus einer Vertragserfüllung erleide, ist erst mal mein Vertragspartner. Im Falle eines Fluges also die Airline.
Das wäre mit Airbus und hierzulande in einem vergleichbaren Fall glaube ich genau so geregelt.

Eine Zivilklage eines Passagiers gegen Boeing wäre wohl alleine schon wegen des fehlenden Vertragsverhältnisses gar nicht möglich.
Ob Alaska Airlines in nächsten Schritt Boeing auf Übernahme der Entschädigungen verklagen kann, wird wiederum von deren Vertragsgestaltung abhängen, speziell davon, wie der Haftungsausschluss bei [grober] Fahrlässigkeit geregelt ist.

Dieser Beitrag wurde am 20.07.2025 14:03 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 20.07.2025 - 13:19 Uhr
Warum droht Alaska Airlines eine Klagewelle? Sind die nicht genauso Geschäfigte durch die Schlamperei bei Boeing? Was soll eigentlich der Klaegrund sein? Sorry, hängt mir gerade zu hoch…
Weil dies in USA möglich ist.
Die "Überlebenden" verklagen Boeing oder Alaska Airlines wegen psychischer und sonstiger Probleme. Also der Geschäftsmann, ein Vielflieger hat nun massivste Flugangst muss aber fliegen also möchte er für sein "Leiden" entschädigt werden. Oder er kann deswegen seinen Job nicht mehr nachgehen, wird deshalb entlassen und möchte nun sein "Gehalt" von Boeing/Alaska Airlines weiter gezahlt bekommen.
Selbst wenn man nicht direkt betroffen war hat man aus diesem Grund gute Changen. Selbst wir könnten klagen da wir aufgrund des Vorfalls kein Vertrauen mehr in die Flugzeughersteller haben und nun von panischer Flugangst begleitet werden. Man muss nur einen US-Anwalt finden der den Fall übernimmt.
Kostet erstmal nix. Bei Erfolg kassiert dann der Anwalt einen entsprechend hohen Anteil des Schadenersatz.

Meinetwegen.Aber doch nicht Alaska. Boeing hat doch den Bock geschossen.

Dann argumentiert der Anwalt:
Aufgrund der bekannten Schlampereien bei Boeing hätte Alaska Airlines eben intensiver die Montage begleiten müssen oder die Abnahme des Fliegers wurde nicht gewissenhaft genug durchgeführt.
Beitrag vom 20.07.2025 - 07:51 Uhr
... Meinetwegen.Aber doch nicht Alaska. Boeing hat doch den Bock geschossen.

Ist doch ganz einfach:
Ich bin ein normaler PAX,habe überhaupt keine Ahnung von Flugzeugen.
Ich buche bei und fliege mit Alaska Airlines.
Bei 'meinem' Alaska Airlines Flugzeug fliegt was weg.
Wen verklage ich nun?

Ob man Ahnung von Flugzeugen hat, ist dabei völlig irrelevant. Ich suche mir einen guten Anwalt und der schaut, bei wem mehr rauszuholen ist und wo die Chancen auf Ergolg besser sind. Und der entscheidet dann, wer verklagt wird.

Ist halt das Land der unbegrenzten Möglichkeiten..., in jeder Hinsicht.


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