BERLIN - Ein Luftfahrtexperte fordert eine Pflicht zum Kennzeichnen von Drohnen als Konsequenz aus den jüngsten Zwischenfällen an Flughäfen.
"Wir brauchen eine komplette und verpflichtende Sichtbarkeit aller legalen Drohnen, damit sie schnell von illegalen unterschieden werden können", sagte der Vorsitzende des Europäischen Verbands für unbemannte Luftfahrt, Gerald Wissel, der Deutschen Presse-Agentur. "Wer entscheidet, wenn ich eine Drohne sehe, ob die gut oder böse ist? Und woran entscheide ich das?"
Bei Fragen wie diesen stehe man noch am Anfang, sagte Wissel. Er sieht Flughäfen in Deutschland nicht vor Drohnen geschützt. Sie seien gemäß Luftverkehrsordnung für den Schutz zuständig und müssten entsprechende Maßnahmen ergreifen. "Die Flughäfen müssen endlich hier investieren", sagte der Fachmann von der Luftfahrt-Beratungsgesellschaft Airborne.
Der Flughafenverband ADV widersprach: "Die technische Überwachung des Luftraums rund um Flughäfen obliegt der Flugsicherung, während aktive Abwehrmaßnahmen ausschließlich von Polizeibehörden durchgeführt werden dürfen." Den Flughäfen seien hier keine Zuständigkeiten auferlegt.
"Die Polizeibehörden kennen ihre Verantwortung", hob der Verband hervor. Nun seien einsatzbereite Konzepte und staatlich finanzierte und leistungsfähige Schutzsysteme notwendig.
Drohnen unbekannter Herkunft hatten den Flugbetrieb am zweitgrößten deutschen Flughafen in München gestört. Erst vergangene Woche waren über Schleswig-Holstein Drohnen gesichtet worden.
Wie gefährlich sind Drohnen?Wissel warnte vor der Gefahr von Drohnen an Flughäfen: "Das ist ein Fremdkörper in der Luft, der in die Triebwerke geraten kann, der kann in die Scheibe krachen und letztendlich den An- und Abflug stören." Da schwer einzuschätzen sei, wohin eine Drohne fliege, müsse ein "virtueller Zaun" an allen Flughäfen errichtet werden, damit sie nicht weiterfliegen.
Der Experte rechnete allerdings nicht damit, dass sich die jüngsten Vorfälle auf das Reisen während der anstehenden Herbstferien auswirken: "Wenn die Leute reisen wollen, dann reisen sie auch. Dann vergessen sie schnell so etwas. Das haben wir auch bei der Corona-Zeit erlebt." Anders verhalte es sich, wenn Drohnenflüge gehäuft auftreten und einen Schaden anrichten sollten.
© dpa-AFX | 06.10.2025 08:50
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Beitrag vom 06.10.2025 - 19:39 Uhr
Abgesehen davon, dass sich jeder "Experte" nennen oder genannt werden darf, hat der Mann gar nicht so unrecht. Rund um die AKWs (auch die abgeschalteten) bestehen Flugbeschränkungsgebiete, nicht weil man mit einem UL die Hülle knacken könnte, sondern weil die Polizei es leid war, die vielen Warnungen von hysterischen Bürgern entgegenzunehmen, dass sich jemand darauf stürzen wollte. So ist denn auch zu erwarten dass es in Kürze unendlich viele Sichtmeldungen von Drohnen geben wird, wenn harmlose Bürger sich die Gegend aus ihrem fliegenden Gartenstuhl von oben ansehen wollen. Und auch die "guten" Drohnen werden mehr werden, da muss man schon die Spreu vom Weizen trennen können.
@ JordanPensionär: ich erkenne in Ihrem Beitrag keinen Ansatz zur Lösung des Problems.
Den will und kann ich auch nicht liefern. Darum sollten sich die kümmern, deren Aufgabe es ist UND die auch den nötigen Wissens- Background dazu haben.
Beitrag vom 06.10.2025 - 15:13 Uhr
Der Experte Wissel von der unbemannten Luftfahrt (um Ärger vorzubeugen: unbefraut)
übersieht wohl geflissentlich, dass der Feind östlicher Prägung seine Drohnen kaum mit dem Kennzeichen RU-Ptin#1 rüberschicken wird. Was die eigene nationale Gefährdung betrifft hilft wohl nur rigoroses pulverisieren der Geräte. Die Modellflieger verhalten sich seit Jahrzehnten respektierlich auf den genehmigten Plätzen, das muss auch den Drohnenchaoten abverlangt werden.
Beitrag vom 06.10.2025 - 15:07 Uhr
Ja, die Gegend dürfen sie ansehen, aber nicht über die Nachbar Grundstücke fliegen. Und damit wird es schon eng das Ding in einem Ort zu benutzen. Und mit Kamera an Bord noch einmal extra schwierig.
Man braucht mit einer Drohne nicht übers Grundstück des Nachbarn fliegen, um in sein Schlafzimmer gucken zu können. Selbst ein halber Kilometer Abstand soll mit den heutigen Objektiven kein ernsthaftes Hindernis für ein detailscharfes Foto sein, war schon letztes Jahr zu lesen.
Die Idee mit der Kennzeichnungspflicht ist genial. Schließlich wird seit Einführung des Kfz-Kennzeichens weder gerast noch falsch geparkt.
Kommentare (8) Zur Startseite
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@ JordanPensionär: ich erkenne in Ihrem Beitrag keinen Ansatz zur Lösung des Problems.
Den will und kann ich auch nicht liefern. Darum sollten sich die kümmern, deren Aufgabe es ist UND die auch den nötigen Wissens- Background dazu haben.
übersieht wohl geflissentlich, dass der Feind östlicher Prägung seine Drohnen kaum mit dem Kennzeichen RU-Ptin#1 rüberschicken wird. Was die eigene nationale Gefährdung betrifft hilft wohl nur rigoroses pulverisieren der Geräte. Die Modellflieger verhalten sich seit Jahrzehnten respektierlich auf den genehmigten Plätzen, das muss auch den Drohnenchaoten abverlangt werden.
Man braucht mit einer Drohne nicht übers Grundstück des Nachbarn fliegen, um in sein Schlafzimmer gucken zu können. Selbst ein halber Kilometer Abstand soll mit den heutigen Objektiven kein ernsthaftes Hindernis für ein detailscharfes Foto sein, war schon letztes Jahr zu lesen.
Die Idee mit der Kennzeichnungspflicht ist genial. Schließlich wird seit Einführung des Kfz-Kennzeichens weder gerast noch falsch geparkt.