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Seit Dienstagmittag verhandeln Vertreter erneut in Brüssel, die Gespräche könnten sich bis in die Nacht ziehen.
Bisher bekommen Reisende in der EU unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigung, wenn ihr Flug mindestens drei Stunden verspätet ist. Die EU-Staaten wollen die Grenze künftig höher ansetzen: Sie haben sich im Juni 2025 für eine Entschädigung ab vier Stunden Verspätung ausgesprochen, bei Langstreckenflügen sogar erst ab sechs Stunden.
Je nach Entfernung sollen die Passagiere außerdem weniger Geld bekommen. Deutschland hatte nicht zugestimmt - die Bundesregierung will, dass es wie bisher ab drei Stunden eine Entschädigung gibt, künftig in Höhe von 300 Euro, unabhängig von der Entfernung.
Die Parlamentarier wollen ebenfalls, dass Reisende ähnlich entschädigt werden wie bisher. Ihr Vorschlag aus dem Januar sieht bei Verspätungen ab drei Stunden oder Flugausfällen folgende Stufen vor:
- 300 Euro bei 1.500 Kilometer Entfernung (bisher: 250 Euro)
- 400 Euro bei bis zu 3.500 Kilometer Entfernung (bisher: 400 Euro)
- 600 Euro bei mehr als 3.500 Kilometer Entfernung (bisher: 600 Euro)
Voraussetzung ist, dass die Airline die Verspätung zu verschulden hat. Ausgenommen wären nach der Vorstellung der Abgeordneten etwa Krieg, bestimmte Wetterbedingungen und Naturkatastrophen. Die Mitgliedstaaten wollten dagegen keine abschließende Liste aufnehmen.
Fluggesellschaften sollen bei verschuldeten Verspätungen laut dem Vorschlag der Abgeordneten außerdem vorausgefüllte Formulare an ihre Passagiere schicken. Das Argument: Dies würde es Verbrauchern erleichtern, die Erstattung zu beantragen. Laut einer 2020 von der EU-Kommission veröffentlichten Studie beantragten 2018 nur 38 der Passagiere, die dazu berechtigt gewesen wären, eine Entschädigung.
Was ist der Haken?
Die Airlines und ihre Verbände blicken kritisch auf die Vorstellungen des Parlaments zu Entschädigungen und argumentieren unter anderem mit höheren Kosten, die durch höhere Ticketpreise auf Fluggäste umgelegt würden. Eine Entschädigung ab drei Stunden Verspätung setze zudem einen finanziellen Anreiz, Flüge zu streichen statt sie mit Verzögerung durchzuführen, schreibt der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL).
Technische Probleme, Flugzeug- oder Crew-Wechsel ließen sich in der Praxis oft nicht innerhalb von drei Stunden lösen.
Die Geschäftsführerin des Verbands Airlines for Europe (A4E), Ourania Georgoutsakou, forderte, höhere Entschädigungskosten müssten fair auf alle umgelegt werden, die daran beteiligt seien, Passagiere ans Ziel zu bringen. "Mangel an Fluglotsen, lange Warteschlangen bei der Grenzkontrolle, durch Drohnen lahmgelegte Flughäfen - all das sind Probleme, die die Fluggesellschaften nicht verursacht haben und auch nicht beheben können."
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) will keine Verlängerung des Zeitraums, ab dem den Fluggästen Entschädigung zusteht. Auch die europäische Verbraucherschutzorganisation Beuc will, dass es bei der Drei-Stunden-Grenze bleibt. Würde die Grenze auf vier oder sechs Stunden hochgesetzt, hätten viele Passagiere keinen Anspruch mehr auf Entschädigung - 60 Prozent der jetzt Betroffenen, hat der Verband ausgerechnet.
Das Parlament will keinen Rückschritt hinter bisherige Verbraucherrechte - etwa durch strengere Regeln für Entschädigungen bei Verspätungen. Gibt es bis Mitte Juni keine Einigung zwischen Parlament und EU-Staaten, scheitert die Reform und die bisherigen Regeln gelten weiter.
Worum geht es beim Handgepäck?
Das Parlament will, dass Fluggäste künftig ohne zusätzliche Kosten einen persönlichen Gegenstand (etwa eine Handtasche, einen Laptop oder einen Rucksack) sowie ein kleines Handgepäckstück mit an Bord nehmen dürfen. Das Handgepäckstück soll nicht mehr als sieben Kilogramm wiegen und alle drei Kantenmaße (Länge, Breite und Tiefe) zusammengerechnet nicht mehr als 100 Zentimeter lang sein.
Die Minister der Mitgliedsstaaten haben im vergangenen Jahr keine genauen Maße und Gewicht vorgeschlagen und wollen nur festhalten, dass Airlines die Freimengen deutlich kommunizieren müssen.
Bislang hat die EU die Handgepäckregeln weitgehend den Airlines selbst überlassen. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2014 ist nur klar, dass für Handgepäck auch beim günstigsten Ticket keine zusätzliche Gebühr erhoben werden darf. Die vom Gericht verlangten "angemessenen Vorgaben" zu Größe und Gewicht gibt es in der EU aber bis heute nicht.
Manche Airlines erlauben als kostenloses Handgepäck nur einen sehr kleinen Gegenstand, für alles andere muss extra gezahlt werden. Die Lufthansa führte vor kurzem einen neuen "Economy Basic"-Einstiegstarif ein, der einen kleinen persönlichen Gegenstand wie eine Laptop-Tasche oder einen Rucksack enthält - aber keinen kleinen Kabinenkoffer.
Was könnte sich sonst noch ändern?
Die Abgeordneten wollen festschreiben, dass Passagiere nicht extra fürs Einchecken zahlen müssen oder dafür, dass Rechtschreibfehler in ihrem Namen korrigiert werden. Kinder sollen zudem neben ihren Eltern sitzen können, ohne dass für die Platz-Reservierung zusätzlich gezahlt werden muss. Das Gleiche soll für Begleitpersonen von Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität gelten.
Fluggäste sollen außerdem frei wählen können, ob sie digitale Boardingpässe oder solche aus Papier nutzen. Das ist nicht mehr selbstverständlich: Der Billigflieger Ryanair schaffte im November die ausgedruckte Bordkarte ab. Die Passagiere von Europas größter Direktfluggesellschaft müssen seitdem ihre Tickets in elektronischer Form bereithalten, wenn sie einsteigen wollen.
© dpa-AFX | Abb.: Fraport | 02.06.2026 15:08







Kommentare (1) Zur Startseite
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Wird das irgendwie in Relation zu den Gesamtkosten gesetzt?
Dieser Beitrag wurde am 02.06.2026 16:22 Uhr bearbeitet.