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10:42 Uhr

Ryanair scheitert mit Klage gegen italienische Corona-Hilfen

Ryanair Boeing 737 MAX 8200
Ryanair Boeing 737 MAX 8200, © Ryanair

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LUXEMBURG - Ryanair ist mit seiner Klage gegen die EU-Genehmigung von Staatshilfen an italienische Airlines in der Corona-Pandemie beim Gericht der Europäischen Union gescheitert.

Die Beihilferegelung Italiens sei mit EU-Recht vereinbar, erklärte das Gericht in Luxemburg. Gegen das Urteil kann noch vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) vorgegangen werden.

Italien gewährte strauchelnden italienischen Fluglinien während der Corona-Pandemie 2020 Beihilfen von insgesamt 130 Millionen Euro. Dadurch sollten Schäden wiedergutgemacht werden, die den Fluglinien durch die Reisebeschränkungen entstanden waren. Die EU-Kommission in Brüssel gab dafür grünes Licht.

Wenn ein Mitgliedsstaat ein Unternehmen subventionieren will, muss die Brüsseler Behörde in der Regel prüfen, ob solche Beihilfen den Wettbewerb innerhalb des EU-Markts verzerren.

In einer ersten Entscheidung war Ryanair erfolgreich

Gegen diese Genehmigung klagte Ryanair und hatte damit 2023 zunächst vor dem EU-Gericht Erfolg. Die nächsthöhere Instanz, der EuGH, hob das Urteil jedoch auf, daher musste das Gericht in dem Fall erneut entscheiden. Währenddessen verlängerte Italien die Beihilfenregelung und erhöhte das Budget um 100 Millionen Euro. Auch dies focht Ryanair nun vor dem EU-Gericht an - erfolglos.

Dass Airlines für die Bewilligung von Hilfen eine italienische Betriebsgenehmigung benötigten, verstoße nicht gegen das Diskriminierungsverbot, stellten die Luxemburger Richterinnen und Richter unter anderem fest. Dieses Kriterium ziele nämlich auf die Unternehmen ab, die am schwersten von den einschränkenden Corona-Maßnahmen in Italien betroffen waren.

Der Fall ist einer von vielen, in denen Ryanair gegen staatliche Beihilfen für Konkurrenten vorgeht. Zuletzt erklärte der EuGH im April das milliardenschwere deutsche Hilfspaket für die Lufthansa für nichtig.
© dpa-AFX, aero.de | 08.07.2026 10:42


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