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"Wir haben uns auf die Fahnen geschrieben, Germania nicht zum Spielball politisch motivierter Interessen einer VC werden zu lassen", verteidigten die Germania-Geschäftsführer Axel Trampnau und John Kohlsaat das Vorgehen des Unternehmens. Im konkreten Fall musste sich Germania vom Arbeitsgericht aber belehren lassen, dass Kündigungen ein hierzu ungeeignetes Mittel sind.
Dem Piloten sei allein wegen seiner gewerkschaftlichen Tätigkeit gekündigt wurden. Daher sei die Kündigung rechtsunwirksam, urteilte das Gericht. Der Pilot sei zudem auf eine tatsächliche Beschäftigung angewiesen, um die erforderliche Flugpraxis aufweisen zu können. Die Richter verpflichteten deshalb die Fluggesellschaft auf dem Wege einer einstweiligen Verfügung, den Piloten schon vor dem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens weiter zu beschäftigen.
Sechs TK-Mitglieder fristlos entlassen
Bei Germania waren nach Gewerkschaftsangaben kürzlich sechs Mitglieder der Vereinigung Cockpit (VC) fristlos entlassen worden, weil sie sich für eine Tarifkommission aufstellen ließen. Hintergrund sind Bestrebungen der Pilotengewerkschaft, bei der Fluggesellschaft betriebliche Mitbestimmung einzuführen.
"Wir sind erschüttert über diesen für uns alle in diesem Ausmaß unerwarteten Angriff auf die berufliche Existenz der betroffenen Kollegen", hatte Cockpit auf die Kündigungen reagiert. Piloten haben keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Personalvertretung. Das Betriebsverfassungsgesetz erlaubt aber, durch Tarifvertrag eine Vertretung zu bilden.
© dpa, aero.de | Abb.: Gerhard Vysocan | 07.04.2010 16:48
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