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Das von der Fluggesellschaft angerufene Schiedsgericht zur Regelung von Domain-Streitigkeiten im Internet hatte sich jedoch kaum an den Inhalten des Internetauftrittes an sich gestört, sondern nur an einigen kommerziellen Anzeigen, die darauf verlinkt waren. Daraus hatte Tyler Einnahmen in Höhe von 322 Pfund (rund 365 Euro) erzielt. Diese stünden ihm nicht zu, weil er sie mit Hilfe des Markennamens der Fluglinie erzielt habe. Er müsse die Domain der Airline aushändigen.
Tyler nahm die Anzeigen herunter und wechselte kurzerhand die Domain. Auf seiner neuen Website rätselt er nun öffentlich darüber, ob er Berufung einlegen soll. Diese koste 3000 Pfund, schreibt er, und dafür könne er 16 Millionen Flüge bei Ryanair kaufen - allerdings ohne Buchungsgebühren, Gepäckaufschläge, Kreditkartengebühren sowie ohne die Kosten für die Busfahrt von einem Flughafen im Nirgendwo.
© dpa | 13.10.2010 11:39
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