Rechtsstreit
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Concorde-Absturz: Auch EADS geht in die Berufung

Concorde
Concorde der Air France, © Delafosse, Air France

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PARIS - Neue Runde im Rechtsstreit um den Absturz einer mit deutschen Passagieren besetzten Air France-Concorde am 25. Juli 2000: Auch der Luft- und Raumfahrtkonzern EADS geht in die Berufung.

Das teilte der Anwalt des Unternehmens, Simon Ndiaye, am Montag der Nachrichtenagentur afp mit. Das Unternehmen schließt sich damit den Fluggesellschaften Air France und Continental Airlines an, die zuvor bereits diesen Schritt vollzogen hatten. Die Berufung richtet sich gegen ein Urteil, in dem der US-Gesellschaft Continental erhebliche Mitschuld am Absturz gegeben wurde.

Als Rechtsnachfolger des Concorde-Herstellers Aérospatiale war aber auch EADS verurteilt worden, sich zu 30 Prozent an dem Schadenersatz für einige Nebenkläger zu beteiligen. Das Gericht hatte dem Konstrukteur am 6. Dezember Fahrlässigkeit beim Brandschutz vorgehalten, obwohl es zwei frühere Concorde-Manager ausdrücklich freigesprochen hatte. Die Richter schlossen sich der These an, dass der Überschalljet beim Start über eine Titan-Lamelle gerollt war, die von einer Continental-Maschine abgefallen war. Dabei platzte ein Reifen der Concorde, Gummiteile durchschlugen einen Tank des Flugzeugs und der ausströmende Treibstoff ging in Flammen auf.

Ein zu einer 15-monatigen Bewährungsstrafe verurteilter Continental-Mitarbeiter habe zudem ein Ersatzteil verwendet, das nicht den Vorschriften entsprach. Die Richter hatten die US-Airline daher zu einer Geldstrafe in Höhe von 200 000 Euro verurteilt. Sie soll zudem eine Million Euro Schadenersatz an Air France zahlen, der die Maschine gehörte. Bei dem Absturz am 25. Juli 2000 waren 113 Menschen ums Leben gekommen.
© dpa | 20.12.2010 16:42


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