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Gleiche Musterberechtigung für Boeing 777 und 787

787 Japan
Boeing 787 ZA002 in Japan, © The Boeing Company

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NEW YORK - Die amerikanische Luftfahrtbehörde FAA hat Boeing eine gemeinsame Musterberechtigung der zweistrahligen Großraummuster 777 und 787 gestattet. Damit dürfen Piloten ohne größeren Umschulungsaufwand beide verwandten Muster fliegen. Die US-Luftfahrtbehörde FAA veröffentlichte ein Gutachten ihres "Flight Standardization Board", welches eine so große Ähnlichkeit zwischen beiden Flugzeugfamilien bescheinigt, dass diese als "verwandt" betrachtet werden könnten.

Dies ermögliche eine gemeinsame Musterberechtigung für die Piloten von Boeing 777 und Boeing 787. Damit müssen umschulende Piloten nur noch ein etwa einwöchiges Training (fünf Arbeitstage) durchlaufen, bei dem die verbleibenden Unterschiede zwischen den Flugzeugmustern und ihren Systemen im Mittelpunkt stehen. Die 787 verzichtet weitgehend auf die Nutzung von Zapfluft und verwendet für Enteisung und Druckkabine stattdessen elektrische Systeme.

Erst am 26. August hatten FAA und die europäische EASA ihre Musterzulassungen für den Dreamliner erteilt. Im September will ANA die erste 787 übernehmen, während die polnische LOT ab Frühjahr 2012 erster europäischer Betreiber wird.
© FLUG REVUE / Sebastian Steinke | Abb.: All Nippon Airways, BPRC | 12.09.2011 15:41


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