Wie erwartet kamen die Parteien bei dem Gütetermin vor Gericht nicht zu einer Einigung. Mitte August soll nun ein Arbeitsrichter über die Klage entscheiden.
Die Justiz wird dann beraten müssen, ob die Gewerkschaft bereits für die Ankündigung eines Streiks zur Kasse gebeten werden kann. "Ich habe noch nie gehört, dass man verklagt wird für nichtstattgefundene Streiks", sagte GdF-Sprecher Matthias Maas nach dem Termin.
Der Anwalt der GdF hatte auch bezweifelt, ob Airlines als Dritte überhaupt Anspruch auf Schadensersatz bei einem Streik bei der Deutschen Flugsicherung GmbH stellen können. "Bei einem Streik leiden immer Dritte darunter", sagte Maas. "Wenn die Lufthansa, Air Berlin und Ryanair mit dieser Sache durchkommen, dann kann man das Streikrecht generell in Deutschland infrage stellen oder gar abschaffen."
Die Fluglotsen hatten im August 2011 zweimal einen Streik angekündigt. Der Ausstand war aber wenige Stunden vor Beginn gestoppt worden, einmal von der Gewerkschaft selbst und einmal vom Arbeitgeber DFS, der dann die Schlichtung anrief. Der Tarifkonflikt ist längst ohne Streiks beigelegt worden. Die Fluggesellschaften argumentieren, dass ihnen allein durch die Ankündigungen Kunden abgesprungen und Planungskosten entstanden seien.
© dpa-AFX | Abb.: Deutsche Lufthansa AG | 01.03.2012 14:32
Kommentare (1) Zur Startseite
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Bei einen Fluglotsenstreik leiden IMMER NUR Dritte! Denn der Arbeitgeber, die Deutsche Flugsicherung GmbH ist zur Vollkostendeckung verpflichtet. Deshalb kann sie IMMER ALLE Kosten weiterbelasten, Konkurs ist ausgeschlossen. Und somit ist der Verlust des Arbeitsplatzes unmöglich, so wie sonst nur bei Beamte. Und die dürfen ja bekannrtlich nicht streiken...
Ja ich weiss. in den 70er gabs den Bummelstreik...