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Nach der Europäischen Fluggastrechteverordnung bekommen Fluggäste bei der Annullierung ihres Flugen grundsätzlich pauschal 600 Euro. Die Fluggesellschaft muss aber ausnahmsweise nicht zahlen, wenn die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht.
Bei einem Streik handelt es sich um solche außergewöhnlichen Umstände, sagten die Richter in der Urteilsbegründung. Dabei spiele es keine Rolle, ob bei der Airline selbst gestreikt wird, oder etwa das Flughafenpersonal die Arbeit niederlegt.
© dpa | Abb.: FMG | 21.08.2012 11:12
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