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Am 03. Dezember berichtete der Aviation Herald über den missglückten Anflug einer Boeing 737 auf Memmingen. In seinem Bericht bezog sich der Aviation Herald auf Erkenntnisse der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU), die in ihrem Monatsbulletin am 30. November einen Bericht zu dem Vorfall veröffentlicht hatte.
Die Darstellung der Ereignisse im Bericht des Aviation Herald ist unserer Ansicht nach nicht zu beanstanden. Das beteiligte Luftfahrtunternehmen übte augenscheinlich aber bereits kurz nach der Veröffentlichung massiven Kommunikationsdruck auf den Aviation Herald aus, wohl um so Korrekturen am Bericht zu erwirken.
Jetzt wurde der Betreiber des Aviation Herald wohl von eben diesem Luftfahrtunternehmen mit einem anwaltlichen Schreiben unter Androhung rechtlicher Schritte aufgefordert, unliebsame Kommentare von Nutzern des Dienstes zu dem entsprechenden Beitrag zu entfernen.
aero.de wertet dieses Verhalten des Luftfahrtunternehmens als gänzlich inakzeptablen Versuch, ein anerkanntes Medium einzuschüchtern und Berichterstattung über sicherheitsrelevante Zwischenfälle künftig zu verhindern. Der Aviation Herald hat seinerseits einen Rechtsanwalt mit der Vertretung seiner Interessen betraut.
Wegen der laufenden rechtlichen Auseinandersetzung zwischen dem Aviation Herald und dem beteiligten Luftfahrtunternehmen bitten wir unsere Leser, von Community-Kommentaren zu diesem Beitrag abzusehen, um kein zusätzliches Störfeuer zu erzeugen. Es war uns aber ein Anliegen, auf die Angelegenheit hinzuweisen.
© aero.de | 07.12.2012 08:23
Kommentare (11) Zur Startseite
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Da hat man wohl auch in dieser Hinsicht noch mal ganz knapp die Kurve gekriegt..
mfg n
Dieser Beitrag wurde am 11.12.2012 21:06 Uhr bearbeitet.
Über den Vorfall selbst hatten wir am 05.12. einen Bericht:
http://www.aero.de/news/BFU-Ryanair-B737-unterschritt-IFR-Sicherheitsmindesthoehe-.html
Dieser Beitrag wurde am 10.12.2012 08:35 Uhr bearbeitet.