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EuGH-Anwalt: AUA-Altverträge bleiben wirksam

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Austrian Tails, © Ingo Lang

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LUXEMBURG/WIEN - Das mit Spannung für heute erwartete Gutachten des Generalanwalts des Europäischen Gerichtshofs EuGH gibt der Klage des AUA-Bordpersonals Recht: Der zum Juli 2012 gekündigte Kollektivvertrag sei bis Abschluß eines neuen Kollektivvertrags zumindest in Teilen noch rechtswirksam. 

Das Gutachten gilt als Vorlage für das zum Herbst erwartete Urteil des EuGH. Erfahrungsgemäß folgt der EuGH in vier Fünftel aller Fälle der vorliegenden Empfehlung des Generalanwalts.

Anders als das Management von Austrian erkennt Generalanwalt Cruz Villalon darauf, dass der Kollektivvertrag nach österreichischem Arbeitsverfassungsgesetz auch nach seiner Kündigung gültig bleiben würde, zumindest "in abgeschwächter und begrenzter Form".

Diese Auslegung sei durch die bisherige Rechtsprechung des EuGH auch bereits bestätigt worden. Die Geltung alter Verträge würde demnach erst bei Abschluß eines neuen Vertrages erlöschen. 

Mit dem vorliegenden Gutachten tritt die Verhandlung zwischen dem AUA-Management und den Belgeschaftsvertretern in eine neue Phase. Erst letzte Woche trat das AUA-Management nach zehnmonatigen Verhandlungen mit Betriebsrat und Gewerkschaft Vida mit dem Entwurf eines neuen, konzernweit gültigen Kollektivvertrags an die Öffentlichkeit, der unter anderem eine Ablöse alter Pensionsansprüche zwischen 15.000 und 300.000 EUR vorsah.

Nach Abschluß des neuen Kollektivvertrags sollte die dann nur noch als Firmenmantel für den Flugbetrieb aktive Tyrolean Luftfahrt GmbH in die Austrian Airlines AG fusioniert werden.

Der Vorschlag wurde von der Belegschaft auf einer Betriebsversammlung einstimmig abgelehnt. Nach der Ankündigung von Kampfmaßnahmen, bis hin zum Streik, zog Austrian am Montag ihr Angebot wieder zurück und setzte bereits vereinbarte Weiterverhandlungen aus. 

AUA-Aufsichtsratvorsitzender und LH-Vorstand Harry Hohmeister forderte heute morgen im ORF von Betriebsrat und Flugpersonal ein Umdenken. Hier ginge es nicht um Besitzstandwahrung, sondern um die Zukunft der Austrian Airlines. Dennoch glaubt Hohmeister an eine Verhandlungslösung: "Vielleicht sitzen ja die falschen Leute auf der Arbeitnehmerseite." Was es jetzt brauche, seien zukunftsgerichtete Menschen und keine, die die Historie verwalten, so Hohmeister im Ö1-Morgenjournal.

Betriebsratschef Karl Minhard und vida-Chef Gottfried Winkler begrüßen die Rechtsmeinung des EuGH-Generalanwalts, betonen aber, erst ein unterschriftsreifer AUA-Bord-KV sei ein wirklicher Erfolg.

"Damit dies gelingen kann, ist es aber auch notwendig, dass mehr oder weniger unterschwelliges AUA-Mitarbeiter-Bashing in der Öffentlichkeit gestoppt wird und entbehrliche Zurufe aus dem Aufsichtsrat und dem Lufthansa-Konzern eingestellt werden. Unsere Verhandlungspartner heißen Albrecht (AUA-CEO) und Froese (GF Tyrolean) aus der AUA-Geschäftsführung", so Winkler und Minhard. Jetzt gelte es, die Zeit bis zu einem eventuellen Urteil des EuGH oder OGH nicht ungenützt verstreichen zu lassen, sondern sofort wieder an den Verhandlungstisch zurückzukehren, erklären beide Belegschaftsvertreter heute Mittag in einer Aussendung.
© aero.at | Abb.: Ingo Lang | 03.06.2014 14:06


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