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Lufthansa will Mindestgrößen für Piloten überdenken

Lufthansa Airbus A320
Lufthansa Airbus A320, © Airbus

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KÖLN - Mit einer Mindestgröße von 165 Zentimetern für Piloten diskriminiert die Lufthansa laut einem aktuellen Gerichtsurteil Frauen. Das Argument, diese Größe sei notwendig, um einen Airliner sicher bedienen zu können, überzeugte das Landesarbeitsgericht Köln am Mittwoch nicht.

Das Gericht verwies darauf, dass Gesellschaften wie die Lufthansa-Tochter Swiss und KLM deutlich kleinere Piloten akzeptierten. Dennoch wies das Gericht die Klage einer für die Pilotenausbildung abgelehnten Frau auf Entschädigung zurück.

Ihr sei dadurch kein materieller Schaden entstanden, meinte das Gericht, wobei es einräumte, dass dies "sicherlich eine schwierige juristische Frage" sei. Die Klägerin berief sich bei ihrer Forderung nach 135.000 Euro Schadensersatz und Entschädigung unter anderem auf europäisches Recht (Aktenzeichen 5 Sa 75/14).

Die Lufthansa hatte die Abweisung der jungen Frau damit begründet, dass sie mit einer Körpergröße von 161,5 Zentimetern 3,5 Zentimeter zu klein sei, um das Flugzeug sicher steuern zu können.

Lufthansa-Sprecher Michael Lamberty sagte jedoch nach dem Urteil, es sei bedauerlich, wenn Frauen, die ansonsten geeignet wären, nur aufgrund ihrer Körpergröße abgewiesen würden. "Es kann schon sein, dass wir uns mit den Tarifpartnern da nochmal zusammensetzen", sagte er. Das Mindestmaß ist im Tarifvertrag festgelegt: "Ich kann mir schon vorstellen, dass wir dieses Detail nochmal aufnehmen."

Es war bei der Verhandlung am Mittwoch auffällig, dass der Vorsitzende Richter Jochen Sievers an der Argumentation der Lufthansa kaum ein gutes Haar ließ. Vielleicht helfe es ja, einfach ein Kissen unterzuschieben, regte er an. "Wenn andere Fluggesellschaften die Flugsicherheit nicht gefährdet sehen, dann stellt sich natürlich die Frage, warum das bei der Lufthansa so sein soll."

In seiner Urteilsbegründung sagte Sievers: "Wir sehen eine mittelbare Diskriminierung. Man kann sagen, dass fast 40 Prozent der Frauen ausgeschlossen werden." Denn Frauen seien im Durchschnitt nun einmal deutlich kleiner als Männer. Eine Entschädigung für die Klägerin sei nach geltendem Recht dennoch nicht möglich. Das Landesarbeitsgericht bestätigte damit ein Urteil aus erster Instanz.

Möglicherweise ist der Rechtsstreit noch nicht zu Ende: Revision zum Bundesarbeitsgericht in Erfurt wurde zugelassen. Richter Sievers verabschiedete sich mit den Worten: "Wir warten gespannt darauf, was uns in zwei Jahren Erfurt dazu sagen wird - wenn Sie Revision einlegen!" Ob das so sein wird, muss die Klägerin noch entscheiden.
© aero.de, dpa-AFX | Abb.: Lufthansa | 25.06.2014 13:57

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Beitrag vom 26.06.2014 - 14:46 Uhr
Ob die Dame schon mal in einer C172 mit dem Garmin 1000 geflogen ist?
Falls das PFD samt Steuerung ausfällt, hat man das MFD im "revisionary mode" zur Vefügung und braucht einen langen Arm...
Das alles kann sich - besser wird sich - ändern. Die Schalter werden wohl verschwinden und durch touch screen Felder ersetzt werden. Dadurch spart man sich aufwändige Verkabelung und eben auch orgonomische Probleme, die Schalter richtig zu plazieren.

Der Anwalt (für die Frau) wollte einen Vergleich - so kann er nach "Aufwand" abrechnen. Wg. der Schadenshöhe konnte der Anwalt mehr verlangen - auch ohne Vergleich!
Beitrag vom 26.06.2014 - 10:22 Uhr
Was mich besonders bei dieser Geschichte stört:

Bevor man überhaupt zum Lufthansa-Auswahlverfahren für die Pilotenausbildung eingeladen wird, muss man zu allererst eine umfangreiche Online-Bewerbung ausfüllen mit vielen personenbezogen Daten. Dabei setzt man auch sein Häkchen neben dem Punkt, dass man die Anforderungen/Kriterien von seinem angestrebten Arbeitgeber verstanden hat und diese auch ERFÜLLT. Und die Mindestgröße von 1,65cm gehört eben auch dazu!

Da finde ich es ziemlich egal, wie weit man es bei den Tests geschafft hat. Falsche Angaben machen und auffliegen ist die eine Sache, aber dann noch mit diesem Hintergrund auf Schadensersatz zu klagen finde ich wirklich sehr schwach.
Beitrag vom 26.06.2014 - 08:54 Uhr
Um ein Auto zu führen gibt es auch keine Mindestgröße. <

das ist wohl so nicht ganz richtig ! es gab doch vor Kurzen den Fall , wo eine Kleine Frau nicht zur Pruefung zugelassen wurde durch das Landratsamt.

Sie kaempft wohl heute noch dagegen,keine Ahnung wie es ausgegangen ist

stimmt, den fall habe ich auch mitbekommen. es ist einfach so, dass man für bestimmte dinge nun mal eine bestimmte körperliche eignung braucht. und da verstehe ich dann nicht, wie man dagegen klagen kann bzw einen schadensersatz in dieser höhe verlangen kann...


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