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Ihre Erkenntnisse habe die Bundesregierung aber nicht als Warnung an deutsche Fluggesellschaften für Überflüge weitergegeben. In den sogenannten Drahtberichten vom 15. Juli 2014, zwei Tage vor der Katastrophe von Flug MH17, habe das Auswärtige Amt über eine sehr besorgniserregende Lage in der Ostukraine berichtet.
Als Grund sei in den als "VS - nur für den Dienstgebrauch" eingestuften Unterlagen der Abschuss eines ukrainisches Militärflugzeugs vom Typ Antonow An-26 in einer Flughöhe von mehr als 6.000 Metern am Vortag genannt worden.
Der Abschuss eines Flugzeuges auf dieser Höhe sei für Militärexperten ein klares Zeichen, dass auch Ziele in sehr viel größeren Höhen getroffen werden können, was auch eine Gefahr für zivile Passagiermaschinen darstelle.
Auch der Bundesnachrichtendienst habe der Bundesregierung mehrfach in seinen täglichen Berichten mitgeteilt, dass die Luftsicherheit über dem Konfliktgebiet in der Ostukraine nicht gegeben sei.
Am 17. Juli überflogen rund 80 Flugzeuge die Ostukraine. Rund 20 Minuten vor MH17 habe auch ein Lufthansa-Passagierflug das Gebiet überflogen.
Im Regelfall werden Airlines von den Behörden über eine veränderte Einstufung der Sicherheitslage umgehend informiert und folgen den Empfehlungen der Behörden.
"Vor dem 17. Juli lagen uns keine Informationen von Seiten der Behörden vor", sagte ein Lufthansa-Sprecher der "Sueddeutschen Zeitung". Offizielle Warnhinweise gäben der eigenen Lagebewertung, dem sogenannten Risk Mapping, stets eine "neue Qualität" - Lufthansa hätte ihre Flugrouten umgehend umgeplant.
© dpa, aero.de | Abb.: NBAAI | 27.04.2015 10:21
Kommentare (9) Zur Startseite
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Wem will man denn diesen Unsinn verkaufen ...
Die Verantwortung in die eigenen Hände zu nehmen war noch nie falsch.
Wem will man denn diesen Unsinn verkaufen ...
Deshalb hätten diese Erkenntnisse umgehend an den Airlines weitergeleitet werden müssen.
Die Aussage, man sei eben das "Auswärtige Amt" und keine Flugsicherheitsbehörde ist an Kaltschnäuzigkeit und Zynismus kaum zu überbieten.