Sicherheit
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Innenministerium soll bei Gefährdung Flugverbote verhängen können

Aktuelles aus dem Ressort Sicherheit

BERLIN - Bei einer möglichen Terrorbedrohung oder anderen Gefährdungen kann das Bundesinnenministerium künftig Flugverbote verhängen.

Das Kabinett brachte dazu am Mittwoch eine Änderung des Luftsicherheitsgesetzes auf den Weg. Das Ministerium kann demnach im Zweifel ein Flugverbot für einzelne Flugzeuge oder bestimmte Gruppen von Flugzeugen aussprechen. Je nach Gefährdungslage kann es sich dabei um ein Einflug-, Überflug-, Start- oder Frachtbeförderungsverbot handeln.

Zum besseren Schutz vor Anschlägen an Flughäfen durch mögliche "Innentäter" werden auch die Vorschriften für die Sicherheitsüberprüfung von bestimmten Mitarbeitern verschärft. Außerdem werden mit der Gesetzesänderung an einigen anderen Stellen Vorschriften für Kontrollmechanismen an Flughäfen und in der Luftfracht festgeschrieben und neu geregelt. Zum Teil handelt es sich dabei um eine Umsetzung von EU-Vorgaben.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) sagte, Ziel sei eine Verbesserung des Schutzniveaus für die Bürger. "Dass der Luftverkehr im Fokus terroristischer Angriffe steht, wurde uns in den letzten Wochen und Monaten schmerzlich vor Augen geführt." Im März war der Flughafen von Brüssel Ziel eines Anschlags geworden, Ende Juni der Atatürk-Airport in Istanbul.
© dpa-AFX | 13.07.2016 17:03


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