"Westfalen-Blatt"
Älter als 7 Tage

Klageflut nach Insolvenz von Air Berlin

Lufthansa und Air Berlin in DUS
Lufthansa und Air Berlin in DUS, © Andreas Wiese, Flughafen Düsseldorf

Verwandte Themen

BERLIN - Nach der Insolvenz Air Berlins klagen nahezu 2.000 Piloten, Flugbegleiter und Bodenkräfte beim Arbeitsgericht in Berlin.

"Seit dem 1. Dezember sind bei uns 1889 Verfahren eingegangen", sagte Gerichtssprecherin Dr. Andrea Baer dem Westfalen-Blatt (Mittwochsausgabe). Die Klagen richteten sich gegen Air Berlin und den Insolvenzverwalter.

Die Klageflut sei so enorm, dass das Gericht Großkanzleien gebeten habe, die Schriftsätze nicht zu faxen, weil sonst die Faxgeräte für Tage blockiert seien. "Manche Anwälte lassen uns deshalb Aktenberge mit Autos bringen."

Air Berlin hatte im August 2017 Insolvenz angemeldet. Teile wurden von Lufthansa und Easyjet übernommen. In den meisten Arbeitsgerichtsverfahren wenden sich frühere Air-Berlin-Mitarbeiter gegen ihre Kündigung. Sie argumentieren, es habe einen Betriebsübergang gegeben.

Liegt ein Betriebsübergang auf einen neuen Inhaber vor, bleiben die Arbeitsverhältnisse bestehen. So sieht es das Bürgerliche Gesetzbuch vor.

Dr. Andrea Baer sagte, in den wenigen bisher entschiedenen Fällen seien alle Piloten mit dem Versuch gescheitert, die Übernahme von Air-Berlin-Teilen als Betriebsübergang anerkennen zu lassen. Erfolgreich seien dagegen einzelne Klagen des Bodenpersonals gewesen.

"Bei der Auswahl, wen man sofort entlässt und wen man noch für die Zeit der Abwicklung beschäftigt, wurde nicht immer nach sozialen Gesichtspunkten vorgegangen." Es sei aber fraglich, ob die erfolgreichen Kläger ihre finanzielle Ansprüche durchsetzen könnten.
© Westfalen-Blatt, OTS | 24.05.2018 15:14
#13180
Beitrag vom 28.05.2018 - 12:45 Uhr
@contrail55

Herzlichen Dank für den Link. Ist wirklich sehr informativ. Insbesondere der letzte Absatz.

Was mir aufgefallen ist, ist der Zwischentext zu den (Neu)Beschäftigungen. Ich bin bisher davon ausgegangen, das fast alle Ex -ABler einen neuen Job haben.

Aber das ist ja offensichtlich absolut nicht der Fall.

Das hat auch nie jemand behauptet, auch Winkelmann nicht (hatten wir schon durch). Bevor Sie anfangen hier etwas abzuleiten...
das war eine Momentaufnahme zu diesem Zeitpunkt. In dieser Statistik sind auch nur die drin, die sich arbeitslos gemeldet hatten und jetzt vermittelt wurden. Wer sich selbst gekümmert hat oder nicht gemeldet war, der taucht auch nirgends auf und kann nicht statistisch erfasst werden.
Ich habe bei mir jeden Monat AB Kollegen, die neu angefangen haben. Es tut sich also immer noch was. Aber wie @menschmeier es auch erwähnte, es waren nicht alles Flugbegleiter oder Piloten in den zahlreichen Töchtern und nicht jeder ist 1:1 untergekommen.

Das ist bedauerlich, wird sich aber nicht vermeiden lassen.

Hier noch ein Zusatz... scheint auf RO gesetzt zu sein
"Ich weiß, diese Frage geht's einigen (Ihnen offensichtlich auch) auf den "Geist" , ich stelle Sie trotzdem und wieder und wieder."
Es ist völlig ok, diese Frage zu stellen. Nur wenn Sie Ihnen sooo wichtig ist, dann könnten Sie ja auch mal ein wenig recherchieren. Ist eigentlich alles da und Ihre Gebete wurden erhört ;-)

"Nach einer Prüfbitte des Haushaltschusses des deutschen Bundestags prüft der Bundesrechnungshof nun das staatliche Darlehen an Air Berlin. Wie lange die Prüfung dauere, konnte ein Sprecher der Behörde auf Anfrage nicht sagen. Der Bund hatte der Airline nach der Insolvenzanmeldung mit einem 150-Millionen-Euro-Kredit der KfW weiter in der Luft gehalten."

So, nun mache auch ich hier Schluß. Ist alles gesagt.

Dieser Beitrag wurde am 28.05.2018 20:11 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 28.05.2018 - 11:37 Uhr
@menschmeier

Ich freue mich für Sie, das Sie Ihre verdiente und sichere Pension genießen können.

Deshalb kann Ihnen das Verschleudern von Steuergeldern auch völlig egal sein.

Mir aber nicht!

Ansonsten bin ich auch der Meinung "Schuster bleib bei Deinen Leisten" - heißt in Ihrem Fall Technikthemen, denn da haben Sie wirklich Ahnung von.

Das Sie von Insolvenzrechtlichen Dingen keine Ahnung haben, beweisen Sie damit (ich zitiere): "Eine Fluggesellschaft, die ihre Angestellten nicht bezahlen kann, auch in der Insolvenz (aus Garantien bzw Krediten) darf nicht fliegen (das Insolvenzrecht für Fluggesellschaften ist abweichend im Vergleich zu anderen Firmen), denn dieser Umstand wirkt sich auf die Flugsicherheit und die Entscheidungsprozesse an Bord und am Boden aus."

Wieso wurde dann AB am 15.08.2017 nicht sofort gegroundet? Schon merkwürdig.

Weil die Gehälter über einen Kredit, den AB aufgenommen hat, abgesichert wurden. Für diesen Kredit hat die Bundesregierung gebürgt, damit kann ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung in der Luftfahrt ohne Einstellung des Flugbetriebes durchgeführt werden.
Hätte es den Kredit nicht gegeben, Grounding, AOC Entzug, Insolvenz in Fremdverwaltung usw.
Tut mir leid, sie haben offenbar einfach keinen Luftrechtlichen Hintergrund.

Lesen bildet:

 https://www.bz-berlin.de/berlin/arbeitsagentur-zahlt-70-millionen-euro-fuer-air-berlin-gehaelter

Der war gut: Bild dir deine Meinung auf Berlinerisch.

Ja die Arbeitsagentur zahlt gewissen Löhne, aber nicht für Angestellte die mit dem Flugbetrieb direkt und indirekt zu tun hatten. Denn wäre es so, AOC-Entzug, Grounding und zwar sofort. Die AirBerlin Gruppe bestand aus ca 200 einzelnen Firmen, nicht alle haben mit dem Fliegen an sich und den Abläufen drumherum zu tun gehabt.

Was das Qualitätsnachrichtenblatt BZ dort schreibt, hat leider überhaupt nichts mit der Realität zu tun. Aber das ist bei den Axel Springer Medien ja eher die Regel als die Ausnahme. Zudem ist die Summe falsch wie auch die Anzahl der vom der Aa bezhalten Mitarbeiter.


Dieser Beitrag wurde am 28.05.2018 11:44 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 28.05.2018 - 10:44 Uhr
Sie haben nicht geschrieben, dass es so war. Sie haben gefragt, ob es so war. Also wissen Sie es nicht. Ich auch nicht.

Ich zitiere Sie hier mal: "Jetzt stellen Sie sich mal nicht dümmer an als Sie sind."
Da steht: "...wie sich später herausstellte.", das ist Fakt.

Sie mögen das aus Unwissenheit als Frage formulieren und zeigen damit leider nur wie unbeholfen sie eigentlich im Thema der Luftfahrt sind.

Wären die Gehälter von der Arbeitsagentur bezahlt worden, wäre die Air Berlin mit sofortiger Wirkung vom LBA gegroundet und das AOC widerrufen worden. Eine Fluggesellschaft, die ihre Angestellten nicht bezahlen kann, auch in der Insolvenz (aus Garantien bzw Krediten) darf nicht fliegen (das Insolvenzrecht für Fluggesellschaften ist abweichend im Vergleich zu anderen Firmen), denn dieser Umstand wirkt sich auf die Flugsicherheit und die Entscheidungsprozesse an Bord und am Boden aus.

DAS IST FAKT und sonst leider gar nichts in dieser Diskussion.

Ansonsten ist wie A300-600 schon schrieb. Schuster bleib bei deinen Leisten.

Also PaulTU154 führt besser seine drei Firmen als CEO und füllt seine diversen Meilenkonten. Ich genieße mein Leben als Pensionierter und ab sofort wieder, sich ob der Abstrusitäten hier im Forum, halb totlachende Mitleser, Digiflieger und A300-600 sitzen über den Wolken (so sie denn im Moment im nördlichen Deutschland welche finden...) usw. usw.

Dieser Beitrag wurde am 28.05.2018 10:46 Uhr bearbeitet.


Stellenmarkt

Schlagzeilen

aero.uk

schiene.de

Meistgelesene Artikel

Community

Thema: Pilotenausbildung

FLUGREVUE 03/2024

Shop

Es gibt neue
Nachrichten bei aero.de

Startseite neu laden