Das entschied das Bundesarbeitsgericht am Dienstag in Erfurt in einem Grundsatzurteil zu Schadenersatzansprüchen Dritter bei Arbeitskämpfen. Danach können Gewerkschaften von nicht bestreikten Unternehmen in der Regel nicht für Folgekosten - beispielsweise durch ausgefallene Flüge - haftbar gemacht werden.
Gegen die GdF hatten nach Arbeitskämpfen 2009 in Stuttgart und 2011 bundesweit insgesamt fünf Fluggesellschaften auf Schadenersatz in Höhe von rund 3,2 Millionen Euro geklagt. Mit ihrer Forderung waren sie auch bei den Vorinstanzen in Hessen gescheitert.
© aero.de, dpa-AFX | 25.08.2015 15:59
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