Im Sommer hielt das Amt Etihad und Darwin an, den Beteiligungsvertrag zu ändern. Das BAZL erkannte Spielräume, mit denen Etihad trotz ihrer formalen Stellung als Minderheitseigner viel Einfluss auf Darwin nehmen konnte. Unvereinbar mit Schweizer und europäischem Recht, urteilte das Amt.
Zumindest diese Bedenken konnten Etihad und Darwin inzwischen ausräumen. "Das BAZL hat die Kooperationsverträge zwischen Etihad und Darwin überprüft und grundsätzlich akzeptiert", sagte BAZL-Sprecher Urs Holderegger aero.de.
Nach Informationen von "Reuters" wurden Vereinbarungen gestrichen, die Etihad Aufsicht über Sicherheits- und Qualitätsstandards bei Etihad Regional gegeben hätten. Auch bei der Berufung von Managern will sich Abu Dhabi raushalten.
Vom Haken des BAZL sind Etihad und Darwin trotzdem nicht, denn Etihad Regional soll über Codeshareabkommen auch eng mit den anderen Etihad-Beteiligungen Air Berlin und Alitalia zusammenarbeiten.
"Mit dem geplanten Kooperationsmodell wäre Darwin finanziell (...) zu stark von Etihad abhängig, was der geltenden Verordnung der EU widerspricht", erklärte Holderegger die Position des Amts. Darwin könne "zu dieser Schlussfolgerung bis Ende Januar 2015 Stellung nehmen und allenfalls Korrekturmaßnahmen vorschlagen".
Am Mittwoch hatte zunächst die "Air Transport World" über die neue Frist für Etihad und Darwin berichtet.
Neben dem BAZL nimmt derzeit auch das deutsche Luftfahrtbundesamt (LBA) Verträge von Etihad unter die Lupe. Das LBA prüft, ob die Eignerstruktur von Air Berlin, an der Etihad Airways knapp 30 Prozent Aktienanteil hält, weiterhin mit europäischem Luftfahrtrecht vereinbar ist oder die deutsche Airline faktisch von Etihad beherrscht wird.
© aero.de | Abb.: Etihad Regional | 27.11.2014 06:39
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