EU ETS
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EuGH wird über Emissionshandel im Luftverkehr entscheiden

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United Airlines Boeing 777, © Deutsche Lufthansa AG

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LONDON - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wird sich mit der Einbeziehung des Luftverkehrs in den Handel mit Emissionszertifikaten befassen. Eine in England anhängige Musterklage von US Fluggesellschaften wird dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt, entschied der von den Airlines angerufene High Court in dieser Woche. Der Gerichtshof wird damit über Auslegung und Anwendbarkeit des Gemeinschaftsrechts im vorliegenden Fall befinden.

Alle Flüge, die an einem Airport innerhalb der EU-Grenzen ansetzen, werden nach den Plänen Brüssels ab 1. Januar 2012 den Regeln des europäischen Emissionshandelsschemas (EU ETS) unterstellt sein. Fluggesellschaften müssen dann Zertifikate für die gesamte Strecke nachweisen, soweit sie an einem EU-Flughafen starten oder landen.

Nach diesem Prinzip werden auch die Emissionen von Interkontflügen im EU ETS vollständig erfasst und abgerechnet. United Airlines, Continental Airlines und American Airlines sehen hierin einen über die Regelungskompetenz der EU hinausgehenden Eingriff in ihre Geschäfte. Mit Unterstützung des US Branchenverbands Air Transport Assosciation (ATA) führen sie seit Dezember 2009 in Großbritannien gegen das Vorhaben Klage.

"Die unilaterale Erweiterung des EU ETS auf den internationalen Luftverkehr überschreitet die Grenzen der territorialen Zuständigkeit und steht auch als unangemessene Steuer oder Abgabe in Widerspruch zu internationalem Recht", erklärte Nancy Young, Leiterin des Umweltressorts der ATA, am Donnerstag. Der Verband begrüße daher die Verweisung des Falls an den Europäischen Gerichtshof.

Ab dem Jahr 2012 werden die CO2-Emissionen der Fluggesellschaften zunächst auf 97 Prozent des Bezugszeitraums 2004 bis 2006 gedeckelt. Ab dem Jahr 2013 sinkt die Freigrenze auf 95 Prozent. Airlines, die seit dem Bezugszeitraum ihren Flugbetrieb ausgebaut haben oder keine hinreichend effizienzsteigernden Maßnahmen in ihrern Flotten umsetzen konnten, müssen die Differenz zur Freigrenze mit dem Erwerb zusätzlicher Zertifikate am Markt schließen.

Belastungen von 1,1 Milliarden Euro

Eine Studie der Unternehmensberatung RTC Aviation errechnete im vergangenen Sommer eine mögliche Gesamtbelastung des Luftfahrtsektors im EU ETS von 1,1 Milliarden Euro ab dem Jahr 2012. Dieser Wert setzte sich aus einem damaligen Zertifikatepreis von 14,40 Euro pro Tonne CO2 und einer branchenweit erwarteten Überschreitung der Emissions-Freigrenzen um 77,0 Millionen Tonnen zusammen.

Unter den europäischen Fluggesellschaften wird British Airways laut der RTC-Studie mit einer Unterdeckung von 3,0 Millionen Tonnen im Anfangsjahr den größten Bedarf an zusätzlichen Emissionsrechten aufweisen.

© aero.de | Abb.: world-of-aviation.de, Björn Schmitt Aviation Photography | 28.05.2010 09:36


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