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Mehr als 15 Flugzeuge hätten deshalb zur Landung auf andere Flughäfen umgeleitet werden müssen. Wo und von wem die Drohne gesichtet wurde, war anfangs unklar.
Die Bundespolizei berichtete über Twitter, dass Landes- und Bundespolizei im Einsatz seien. Die Ermittlungen dauerten an, hieß es nach Aufhebung der Sperrung. Zwischenzeitlich war nach Fraport-Angaben auch ein Polizeihubschrauber im Einsatz, um nach dem mutmaßlichen Drohnenpiloten zu suchen.
Immer wieder kommt es an deutschen Flughäfen zu Zwischenfällen mit Drohnen. Alleine im vergangenen Jahr hatte die Deutsche Flugsicherung (DFS) bis Ende November 120 solcher Behinderungen registriert. Mehrmals musste deshalb der Flugbetrieb eingestellt werden - in Frankfurt etwa am 25. März und 9. Mai 2019.
Die DFS mit Sitz im südhessischen Langen überwacht und kontrolliert im Auftrag des Bundes den Luftraum. Sie spricht bewusst nicht von Drohnensichtungen, sondern von Behinderungen durch Drohnen, da der Pilot eines Flugzeugs bei Start oder Landung abgelenkt werden könnte. Würden Drohnen unmittelbar an einem Flughafengelände gesehen, werde dies als potenzielle Gefahr für An- und Abflüge bewertet. Deshalb dürften keine Start- und Landeerlaubnisse mehr erteilt werden.
In Deutschland sind Drohnenflüge in der Nähe von Start- und Landebereichen von Flughäfen verboten - es muss mindestens ein Abstand von 1,5 Kilometern gehalten werden. Auch unmittelbar über Menschenmengen, Krankenhäusern, Gefängnissen, Behörden, Bundesstraßen oder Bahnanlagen dürfen keine Drohnen aufsteigen.
© dpa-AFX, aero.de | Abb.: Eurocontrol | 08.02.2020 21:26
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Hat man nach den unzähligen Zwischenfällen immer noch nicht in so eine Infrastruktur investiert oder ist die einfach nur lückenhaft einsatzfähig?