BERLIN (dpa) - Im Kampf gegen Terrorismus und Kriminalität darf die Bundespolizei künftig Daten von Flugpassagieren speichern. Der Bundesrat stimmte am Donnerstag ohne Aussprache einer bereits vom Bundestag verabschiedeten EU-Richtlinie zu. Damit werden die Fluglinien bei Flügen aus Nicht-EU-Staaten verpflichtet, der Polizei auf Anfrage Namen, Geburtstag, Geburtsort, Staatsangehörigkeit und weitere Informationen über die Passagiere zu liefern.
Gebilligt wird damit auch die schon seit Monaten praktizierte Speicherung von europäischen Fluggastdaten durch US-Terrorfahnder. Ein entsprechendes Abkommen hatten die Europäische Union (EU) und die Vereinigten Staaten bereits Ende Juli unterzeichnet. Danach dürfen die USA im Rahmen des Anti-Terror-Kampfes zahlreiche Datensätze von Fluggästen 15 Jahre lang speichern.
Ferner stimmte der Bundesrat einer Ergänzung des Bundespolizeigesetzes zu. Danach werden Fluglinien verpflichtet, Angaben über die beförderten Passagiere auf Antrag der Grenzschutzbehörden zu übermitteln. Das Gesetz soll die Einreisekontrolle verbessern und illegale Einwanderung verhindern.
© dpa | Abb.: W. Hennies, Flughafen München GmbH | 20.12.2007 10:59
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Beitrag vom 23.12.2007 - 11:35 Uhr
Und was soll das Ganze bringen, wenn so wichtige Informationen wie Religionszugehörigkeit nicht gewatcht werden?
Kreditkarten werden in Pakistan und Afghanistan auch selten verwendet - sprich es läßt sich mit den gesammelten Daten nicht feststellen ob einer ein potentieller Terrorist ist.
Schwachsinn das Ganze. Wer speichert eigentlich Zuggastdaten?
Oder wie wäre es mit einer Kinderschänderdatei?
Macht mehr Sinn!
Beitrag vom 21.12.2007 - 00:35 Uhr
Big Schäuble is watching YOU
Kommentare (2) Zur Startseite
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Kreditkarten werden in Pakistan und Afghanistan auch selten verwendet - sprich es läßt sich mit den gesammelten Daten nicht feststellen ob einer ein potentieller Terrorist ist.
Schwachsinn das Ganze. Wer speichert eigentlich Zuggastdaten?
Oder wie wäre es mit einer Kinderschänderdatei?
Macht mehr Sinn!