Termin geplatzt
Älter als 7 Tage

Eröffnung des Berliner Flughafens auf frühestens 2014 verschoben

Flughafen Berlin Brandenburg
Luftaufnahme des neuen Flughafens Berlin Brandenburg, © Berliner Flughäfen

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BERLIN / SCHÖNEFELD - Für den Hauptstadtflughafen Berlin Brandenburg muss ein neuer Eröffnungstermin gesucht werden. Die für den 27. Oktober geplante Inbetriebnahme ist vom Tisch, wie am Sonntagabend bekanntwurde. Mehrere zuverlässige Quellen bestätigten der Nachrichtenagentur dpa die unvermeidliche Absage. Zuvor hatte die "Bild"-Zeitung (Montag) unter Berufung auf interne Unterlagen darüber berichtet.

Für Flughafenchef Rainer Schwarz könnte es jetzt eng werden. Und die Opposition setzt die Regierungschefs von Berlin und Brandenburg, Klaus Wowereit (SPD) und Matthias Platzeck (SPD), unter Druck. Wowereit ist Vorsitzender des Flughafen-Aufsichtsrates, Platzeck sein Stellvertreter.

Die Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus wollen noch in dieser Woche eine Sondersitzung des Abgeordnetenhauses beantragen und einen Misstrauensantrag gegen Wowereit stellen. Das kündigte Fraktionschefin Ramona Pop am Sonntagabend an. Wowereit soll nach Informationen der "Bild"-Zeitung Ende November der Berliner SPD seinen Rücktritt angeboten haben, falls der Flughafen-Start 2013 platzt.

In Brandenburg forderte CDU-Fraktionschef Dieter Dombrowski indirekt den Rücktritt von Ministerpräsident Platzeck. "Der Ministerpräsident hat nicht nur als Aufsichtsrat, sondern auch als Regierungschef unverantwortlich und fahrlässig gehandelt. Er wird beiden Aufgaben nicht gerecht", sagte Dombrowski in der Fernsehsendung "rbb aktuell".

Der Vorsitzende des Berliner Flughafen-Untersuchungsausschusses, Martin Delius (Piratenpartei), kritisierte die Informationspolitik der Flughafengesellschaft scharf. "Dass wir aus der Boulevardpresse erfahren müssen, dass der Eröffnungstermin 2013 eventuell nicht zu halten sein wird, ist eine Frechheit", sagte Delius zu "heute.de". Dass eine Eröffnung des Berliner Flughafens 2013 unrealistisch sei, habe sich bereits seit Wochen abgezeichnet. "Im Moment wird noch immer nicht mit 100 Prozent an der Baustelle gearbeitet."

Ein Sprecher der Flughafengesellschaft wollte am Sonntagabend keine Stellung zu den Informationen über die Terminverschiebung nehmen. Die Regierungssprecher in Berlin und Potsdam waren nicht zu erreichen. Berlin und Brandenburg sowie der Bund sind die Gesellschafter des Flughafens.

Der Eröffnungstermin wurde bislang dreimal um insgesamt zwei Jahre verschoben. Grund ist die komplexe Brandschutzanlage, die nicht rechtzeitig fertig wurde und bis heute nicht funktioniert. Der neue Flughafen soll die alten Airports in Tegel und Schönefeld ersetzen.

"Bild.de" zitierte am Sonntag aus einem Vermerk einer an dem Projekt beteiligten Baufirma. Danach habe die Flughafengesellschaft am 18. Dezember 2012 "die Gesellschafter und die anwesenden Firmenvertreter (...) über die Terminabsage" informiert. Bei einer vertraulichen Besprechung im Besucherzentrum des künftigen Airports an diesem Tag habe Technikchef Horst Amann eine Eröffnung 2013 ausgeschlossen. Hauptproblem sei, dass beim Brandschutz abweichend von der Baugenehmigung gebaut worden sei.
© dpa | 06.01.2013 20:29

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Beitrag vom 09.01.2013 - 22:59 Uhr
@skyes:

"dass es offene Verträge sind, mit offenem Ausgang und offenem Preis"

nicht richtig. Üblich sind im Grundsatz 2 Vertragsarten: Einheitspreisvertrag und Pauschalvertrag.

In beiden Fällen sind die Preise im Rahmen der geschuldeten Leistung (Bausoll) fixiert, in dem einen Fall die einzelne Mengeneinheit m2, m3, to etc., in dem anderen Fall das gesamte Bauvorhaben, halt eben Pauschal. Dies hat Auswirkungen auf das Massenrisiko:

EP-Vertrag = Abrechnung nach Menge x EP: Massenrisiko beim Auftraggeber (AG)
Pauschalvertrag: Massenrisiko beim Auftragnehmer (AN)

Im Rahmen des geschuldeten Bausolls und bei ungestörtem Bauablauf ist der Werklohn also definiert. Naturgemäß kann bei einem EP-Vertrag die Vergütung von der beauftragten Summe abweichen.

In BER wurden durch den AG mehrere Auftreäge erteilt. Er hat quasi die Rolle des Generalunternehmers (GU) übernommen. Ich weiss nicht genau, ob die Verträge als EP- oder Pauschaslverträge geschlossen wurden. Im Hochbau sind Pauschalverträge zwar die üblichere Variante, es besteht aber keine Zwangsläufigkeit.

Aus Sicht des AG gibt es Mehrkosten nur dann, wenn
- im Rahmen des geschuldeten Bausolls bei einem EP-Vertrag sich die Massen ändern (bei einem Pauschalvertrag haben Massenänderungen im Rahmen des Bausolls also gar keine Auswirkung auf die Vergütung)
- das Bausoll geändert wird (= geänderte oder zusätzliche Leistungen, die nicht beauftragt waren)
- unvorhergesehenen Störungen. In diesem Fall ist es i. d. R. werkvertraglich geregelt, wer die Risiken trägt (solche Störungen können durch eine Seite verschuldet sein, wie z. B. verspätete Planlieferung, aber auch unverschuldet sein, z.B. Archäologie, Wetterbedingungen)

Was das geschuldete Bausoll ist bestimmt bei öffentlichen Aufträgen der AG, da er die Projekte ausschreibt. Das auf die Ausschreibung folgende Angebot stellt dann lediglich klar, zu welchem Preis ein Unternehmen die geforderte Leistung auszuführen bereit ist.

Derjenige, der einen Flughafen ausschreibt, ist sicher nicht unwissend/blind. Das sind Fachbehörden und Fachplaner. Allerdings wird bei so einem "Ding" - bis zu einem gewissen Grade unvermeidlich - mit Annahmen gearbeitet. Diese werden jedoch häufig auf mangelhafter Grundlage getroffen (z.B. unzureichende Bodengutachten). Bei Ausschreibung weiß noch keiner, wie so ein Flughafen also tatsächlich im Detail genau aussieht (optisch vielleicht schon, aber nicht im Detail, und das gilt von der Gründung bis zu den Brandschutzklappen über den Tower bis zur Landebahn). Dann kommen die notwendigen Änderungen mit unendlichen Schnittstellenproblematiken dazu. Brandschutz betrifft z. B. sowohl die Statik, die Architektur, die Haustechnik. Ich kann nicht einfach irgendwo ein Loch in eine Wand bohren, weil ich dort gerade eine Brandschutzklappe brauche etc...)

In BER hat meinem Wissenstand nach aus Sicht der bauausführenden Firmen die Planung maßgeblich Schuld an der Misere. Insofern hätte der AG Regressansprüche gegen das planende Konsortium. Die Frage ist jedoch, inwieweit der AG eine Mitschuld trägt, z. B. durch Änderungen, nochmalige Änderungen, Änderungen der Änderungen .... Diese Frage kann ich überhaupt nicht mehr beantworten und wird meiner Meinung nach wohl den Gerichten vorbehalten bleiben.

Bauliche Mängel mögen ebenfalls einen Grund darstellen. Ich kann mir derzeit aber nicht vorstellen, dass diese der wesentlichen Einflußfaktor sind.

Gruß aus WAW


Dieser Beitrag wurde am 09.01.2013 23:32 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 09.01.2013 - 08:39 Uhr
Was mir dabei tierisch auf den Sender geht, ist die mangelnde Haftbarkeit der Verantwortlichen!! Das steckt aber schon von vornherein in schlechten Verträgen. Bei öffentlichen Projekten hat sich, meiner Meinung nach, diese schlechte Angewohnheit eingebürgert, dass es offene Verträge sind, mit offenem Ausgang und offenem Preis. Wohl dem geschuldet, dass die Auftraggeber durch Unwissen glänzen, bei Vertragsunterzeichnung. Zusätzliche Kosten können ja beliebig hoch steigen, sie werden vor Allem bei öffentlichen Großprojekten immer weiter gezahlt. Wenn man jetzt aber die Planer und Bauunternehmer vertraglich verpflichtet für eine Summe X, mit einem Spielraum von +/- 30%, dann hat man schon mal Fixkosten. Hätte zur Folge, dass schon von Unternehmerseite wesentlich mehr auf die korrekte Arbeitsdurchführung geachtet wird.... Aber die Politiker springen ja lieber nach dem billigsten Angebot.....
Aber da werde ich wahrscheinlich mit der Vorstellung im unrealistischen Bereich liegen, wäre aber mal gespannt, was Leute aus der Baubranche, wie der FC Köln hier dazu sagen können....
Gruß ins Rund...
Beitrag vom 09.01.2013 - 05:28 Uhr
Berlin will doch die Olympiade 2024 haben. Bis dorthin sollte doch alles geklärt sein. :)


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