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Deshalb müsse das zuständige Oberlandesgericht Koblenz handeln - die Richter könnten etwa Rückforderungen oder eine Aussetzung der Regelung anordnen. Die Lufthansa hatte sich unter anderem über die Flughafengebühren in Frankfurt-Hahn beschwert, weil Konkurrent Ryanair davon zu stark profitiere.
© dpa-AFX | 21.11.2013 11:04
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