FRANKFURT - Die Lufthansa und der Reisekonzern Tui stehen Kreisen zufolge vor der Einigung bei der möglichen Aufteilung von Teilen der insolventen Fluggesellschaft Air Berlin. So könnten Lufthansa und Tuifly jeweils die Hälfte der 14 von Tuifly geleasten Maschinen der Air-Berlin-Marke Niki übernehmen.
Dies berichtete die Nachrichtenagentur "Bloomberg" am Freitagabend unter Berufung auf eingeweihte Personen.
Niki gilt als ein Knackpunkt bei einer teilweisen Übernahme von Air Berlin durch die Lufthansa. Rund ein Drittel seiner Flotte hat Niki von der Tui-Tochter Tuifly bis 2029 geleast. Ein Deal könnte auch ein neues Leasing-Abkommen beinhalten, in dem einer der beiden Konzerne dem anderen die Flieger zur Verfügung stellt, hieß es im Bericht.
Air Berlin hatte Mitte August einen Antrag auf ein Insolvenzverfahren gestellt. Der Generalbevollmächtigte im Insolvenzverfahren, Frank Kebekus, will das Unternehmen verkaufen und nimmt bis zum 15. September Angebote an.
Neben der Lufthansa gelten noch andere Fluggesellschaften als interessiert, zudem haben sich auch weitere Investoren ins Spiel gebracht. Ein Verkauf an eine andere Fluggesellschaft dürfte aller Vorsaussicht nach von Kartellwächtern geprüft werden.
© dpa-AFX, aero.de | Abb.: Ingo Lang | 08.09.2017 19:44
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Beitrag vom 11.09.2017 - 02:04 Uhr
Das Insolvenzverfahren ist glaube ich noch nicht eröffnet, aber sobald das der Fall ist, kann der Sachwalter sehr wohl kündigen. Das macht man nicht am ersten Tag, aber sobald es klar ist, dass man die Maschinen nicht mehr braucht, wird das geschehen.
zum nachlesen:
https://dejure.org/gesetze/InsO/103.html
Beitrag vom 11.09.2017 - 01:40 Uhr
Der Wetlease-Vertrag mit Tui hat eine ziemlich einmalige Klausel. Er verlängert sich automatisch, sofern nicht beide Vertragspartner kündigen. Airberlin wollte den Vertrag schon länger loswerden, da er für heutige Verhältnisse viel zu teuer bepreist ist. Bisher hatte Tui natürlich kein Interesse, diese einmalig lukrative Vereinbarung aufzulösen. Ich gaube nicht, das Airberlin allein aufgrund des Status "Insolvenz in Eigenverwaltung" den Vertrag einseitig kündigen kann. Andernfalls hätten sie das sicherlich schon getan.
Das Insolvenzverfahren ist glaube ich noch nicht eröffnet, aber sobald das der Fall ist, kann der Sachwalter sehr wohl kündigen. Das macht man nicht am ersten Tag, aber sobald es klar ist, dass man die Maschinen nicht mehr braucht, wird das geschehen.
Das mit der Verlängerungsklausel war nachdem was ich gelesen hatte bis 2019 begrenzt. Ist schon interessant, das Air Berlin nichts in den Jahresabschlüssen zu dem Vertrag schreibt. Habe mir ein paar Jahre angeschaut und selbst im Anhang ist nichts vermerkt
Beitrag vom 11.09.2017 - 01:12 Uhr
Der Wetlease-Vertrag mit Tui hat eine ziemlich einmalige Klausel. Er verlängert sich automatisch, sofern nicht beide Vertragspartner kündigen. Airberlin wollte den Vertrag schon länger loswerden, da er für heutige Verhältnisse viel zu teuer bepreist ist. Bisher hatte Tui natürlich kein Interesse, diese einmalig lukrative Vereinbarung aufzulösen. Ich gaube nicht, das Airberlin allein aufgrund des Status "Insolvenz in Eigenverwaltung" den Vertrag einseitig kündigen kann. Andernfalls hätten sie das sicherlich schon getan.
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Das Insolvenzverfahren ist glaube ich noch nicht eröffnet, aber sobald das der Fall ist, kann der Sachwalter sehr wohl kündigen. Das macht man nicht am ersten Tag, aber sobald es klar ist, dass man die Maschinen nicht mehr braucht, wird das geschehen.
zum nachlesen: https://dejure.org/gesetze/InsO/103.html
Das Insolvenzverfahren ist glaube ich noch nicht eröffnet, aber sobald das der Fall ist, kann der Sachwalter sehr wohl kündigen. Das macht man nicht am ersten Tag, aber sobald es klar ist, dass man die Maschinen nicht mehr braucht, wird das geschehen.
Das mit der Verlängerungsklausel war nachdem was ich gelesen hatte bis 2019 begrenzt. Ist schon interessant, das Air Berlin nichts in den Jahresabschlüssen zu dem Vertrag schreibt. Habe mir ein paar Jahre angeschaut und selbst im Anhang ist nichts vermerkt