Die direkte und indirekte Gewährung von Staatshilfen für den Flugzeugbau war seit dem Jahr 1992 in einem bilateralen Abkommen zwischen den Vereinigten Staaten und der EU geregelt, das von US-Seite im Sommer 2004 aber überraschend gekündigt wurde. Kurz darauf leiteten die Vereinigten Staaten das Verfahren vor der WTO ein.
Die EU hat in dem Verfahren geltend gemacht, dass bei der Vergabe von Finanzierungshilfen sämtliche Regelungen des Abkommens eingehalten wurden. Airbus leiste für jeden Kredit Zinszahlungen in Höhe der auf Regierungsseite entstehenden Finanzierungskosten zuzüglich einem Aufschlag von einem Prozent sowie Tantiemen.
Zins- und Tilgungszahlen werden mit den Auslieferungen der Flugzeuge unabhängig vom Erreichen der Gewinnschwelle in einem Programm fällig. Im Durchschnitt zahle Airbus an die Regierungen 40 Prozent mehr zurück, als das Unternehmen an Finanzierungsmitteln erhalte, sagte Airbus Vorstandschef Tom Enders im Juni.
Die Vereinigten Staaten rügten in dem Verfahren auch Infrastrukturprojekte, die in erster Linie Airbus-Standorten zu dienen bestimmt seien. Die EU wies diesen Punkt zurück. Für alleinig genutzte Infrastruktur zahle der Flugzeugbauer marktübliche Mieten.
Die WTO kann staatliches Verhalten nicht generell untersagen, aber Handelssanktionen verhängen. Eine Entscheidung des Spruchkörpers ist anfechtbar, so dass bis zu einer abschließenden Klärung der Rechtslage noch weitere Jahre vergehen könnten.
Keine Auswirkungen auf A350 XWB-Finanzierung
Airbus und die EU sehen im Ausgang des Verfahrens keine Vorentscheidung über die Zulässigkeit neuer Finanzierungshilfen zur Entwicklung des A350 XWB. Die Airbus-Staaten Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Spanien wollen die Entwicklung des Langstreckenflugzeugs mit Kredithilfen fördern, die bis zu 30 Prozent der veranschlagten elf Milliarden Euro abdecken.
Die Vereinigten Staaten drohen der Europäischen Union bereits mit der Einleitung eines neuen Verfahrens vor der Welthandelsorganisation. Die Washingtoner Regierung habe ihren Einwand gegen staatliche Finanzierungshilfen für die Entwicklung des Airbus A350 XWB erklärt, sagte der amerikanische Vertreter für Außenhandel Ronald Kirk im Juni.
"Im Falle einer tatsächlichen Gewährung dieser Beihilfen werden wir unverzüglich handeln", so Kirk.
Airbus Vorstandschef Thomas Enders hatte Verhandlungen über Staatsdarlehen auf der Paris Air Show gegen die Kritik des Wettbewerbers Boeing verteidigt. "Eine solche Finanzierung würde gegen die Verpflichtungen der Mitgliedstaaten zur Einhaltung der Regeln der Internationalen Handelsorganisation WTO verstoßen", hatte Boeing in Paris erklärt.
"Das ist in gewisser Weise scheinheilig", griff Enders die Stellungnahmen aus der Unternehmensführung Seattles unmittelbar darauf an. "Die 787 ist das höchstsubventionierte Flugzeugprogramm aller Zeiten. Boeing will diesen Vorteil offenbar aufrechterhalten."
Beihilfen für Boeing angegriffen
Die Europäische Union hatte in Reaktion auf die Einleitung des Verfahrens im Oktober 2004 in einem getrennten Verfahren vor der WTO die indirekte Subventionierung Boeings durch den amerikanischen Staat angegriffen.
Forschungsetats für NASA und Rüstungsentwicklung kämen auch den zivilen Flugzeugprogrammen Seattles zu Gute, argumentiert die EU.
Diese indirekten Beihilfen überschritten mit einem Volumen von etwa 15 Milliarden US Dollar die rechtlich zulässige Grenze von drei Prozent der später in den Flugzeugserien erzielten Umsätze.
Brüssel kritisiert zudem eine Boeing für die Ansiedlung des 787-Programms im US Bundesstaat Washington gewährte Steuervergünstigung von 3,2 Milliarden US Dollar. Die steuerliche Begünstigung Boeings wurde im Jahr 2006 durch ein Bundesgesetz aufgehoben.
© aero.de | Abb.: Air France, Symbolbild | 03.09.2009 09:12
Kommentare (3) Zur Startseite
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UNabhängig davon, egal was Freitag veröffentlich wird, dauert es noch Jahre bis das evtl. beigelegt ist. 1. Können beide Seiten Einspruch erheben und 2. Gibt es ja noch die Klage der EU gegen die Steuerbeihilfen für Boeing.....
Während dessen formieren sich zukünftige Mitbewerber, siehe China u. Russland, wo staatliche Flugzeugprogramme mit 150 Sitzen und zusätzlich eigene Triebwerksprogramme aufgelegt wurde!
Und dann: Will B. aus S. wieder Klage vor der WTO einreichen??? Gegen kommunistische Staaten, in denen nach Gutdünken der Funktionäre plangewirtschaftet wird...??? Das Geld für die WTO-Prozesse (Anwälte, Datensammler, Management) sollte in gut ausgebildete Ingenieure investiert werden, welche mit hochqualitativen und konkurrenzfähig gefertigten Produkten einen Wettbewerbsvorsprung aufrechterhalten!
http://online.wsj.com/article/SB125191418006080337.html
Na dann schauen wir mal, was Freitag passiert ...