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Drei von einstmals sechs Boeing 747-400 der Lufthansa sind derzeit noch auf dem Flughafen Twente-Enschede geparkt. Die staatliche Behörde für menschliche Umwelt und Verkehr (ILT) hatte veranlasst, dass bis Ende Juni auch diese drei den Abflug machen müssen - danach laufe die eigens erteilte Sondergenehmigung des Airports aus.
Denn eigentlich hätte nicht ein einziger der im vergangenen Jahr eingeflogenen Jumbo Jets Twente wieder verlassen dürfen. Dem Flughafen fehlte hierfür schlicht die Erlaubnis.
Die hatte die ILT nach einigem Tauziehen zwar letztes Jahr gewährt – allerdings eben befristet bis 30. Juni 2021. Der Flughafen monierte nun, der mit Lufthansa geschlossene Parkvertrag laufe aber noch bis Juni 2022. Wenn die Airline ihre Jets schon vor der Zeit abholen müsse, so das Argument, entstünden dem Airport dadurch empfindlich hohe Kosten.
Die Behörde schaltete auf stur, warf der Gegenseite vor, nach dem ganzen Arm zu greifen, wenn man den Finger hinhalte, und erblickte dahinter eine durchtriebene Strategie. Das Gericht in Zwolle entschied nun jedoch: Die Befristung ist nichtig, die Sicherheit steht auch bei einem Abflug der drei 747 ein Jahr später nicht auf dem Spiel.
"Flughafen überschreitet Grenzen"
Zudem erklärten die Richter den finanziellen Schaden, den der Flughafen im Falle einer anderen Entscheidung erlitten hätte, für unverhältnismäßig. Allerdings sollen die Verantwortlichen des Flughafens im Vorfeld gewusst haben, dass die Boeings zwar landen und vor Ort verwertet werden, aber nicht wieder hätten starten dürfen.
"Wir sehen hier einen Flughafen, der ständig die Grenzen des Gesetzes überschreitet, aber wir sind jetzt an einem Punkt angelangt, an dem das Gesetz diesen Geltungsbereich nicht mehr bietet", fasste der Anwalt der ILT vor der Verhandlung zusammen. Das Gericht sah das nun augenscheinlich anders.
© FLUG REVUE - Patrick Zwerger | Abb.: Twente Airport | 23.04.2021 17:39
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