Flug FR4978
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US-Anklage nach erzwungerer Ryanair-Landung in Minsk

Ryanair Boeing 737-800
Ryanair Boeing 737-800, © Ingo Lang

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NEW YORK - Acht Monate nach der erzwungenen Landung einer Ryanair-Maschine mit dem Blogger Raman Protassewitsch an Bord in Minsk werden vier belarussische Regierungsvertreter in den USA angeklagt.

Die New Yorker Staatsanwaltschaft teilte am Donnerstag (Ortszeit) mit, den Beschuldigten werde wegen der Umleitung von Ryanair-Flug 4978 im vergangenen Mai "Verschwörung zur Luftpiraterie" vorgeworfen, worauf als Höchststrafe lebenslange Haft stehe.

Ziel der Tat sei die Festnahme des belarussischen Regierungskritikers Protassewitsch gewesen. Die USA würden mit ausländischen Partnern zusammenarbeiten, um die Angeklagten vor Gericht zu bringen.

Die Beschuldigten hielten sich weiterhin in Belarus auf, teilte die Staatsanwaltschaft weiter mit. Bei ihnen handele es sich um den Generaldirektor des für die Flugsicherung zuständigen Staatsunternehmens Belaeronavigatsia, um dessen Stellvertreter sowie um zwei Mitarbeiter der belarussischen Sicherheitsdienste. Unter den Passagieren seien auch vier US-Staatsbürger gewesen.

Die Behörden in Belarus hatten im Mai vergangenen Jahres eine Ryanair-Passagiermaschine auf dem Weg von Athen nach Vilnius mit einem Kampfjet zur Zwischenlandung in Minsk gezwungen. Die erzwungene Landung war mit einer Bombendrohung begründet worden. Auch diese fingierte Bombendrohung ging nach Überzeugung der New Yorker Staatsanwaltschaft auf die Angeklagten zurück.

Unter den mehr als 100 Passagieren an Bord waren der Blogger Raman Protassewitsch, Mitgründer des oppositionellen Telegram-Kanals Nexta, und seine Freundin Sofia Sapega. Beide wurden nach der Landung verhaftet. Die EU, Großbritannien und die USA verhängten daraufhin weitere Sanktionen gegen die ehemalige Sowjetrepublik.
© dpa-AFX | 21.01.2022 06:59

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Beitrag vom 26.01.2022 - 04:23 Uhr
Wenn US-Amerikaner direkt betroffen waren, ist von einer Auslandsstraftat mit Inlandsbezug zu sprechen. Dergleichen kennt auch das deutsche Strafrecht, es handelt sich um eine Ausnahme vom sogenannten Territorialprinzip. Dass die umgeleitete Maschine eine Boeing war, ist irrelevant.

Dieser Beitrag wurde am 26.01.2022 04:24 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 25.01.2022 - 22:38 Uhr
Die Amerikaner haben im Falle eines Schuldspruchs die Möglichkeit die mutmaßlichen Luftpiraten weltweit festsetzen zu können. Danach erfolgt dann ggf eine Überstellung in die USA direkt in den Knast. Für die dir dürfte nach dem Urteil das Thema Urlaub, außer im benachbarten Russland, Nordkorea oder China vorbei sein.
Ähnliches droht ja auch Ex- VW Chef Winterkorn, der bereits per internationalem Haftbefehl gesucht wird und im Grunde Deutschland auch nicht mehr verlassen kann ohne vor Gericht in den USA gezerrt zu werden.
Beitrag vom 21.01.2022 - 12:52 Uhr
Zudem gibt es ... konnte aber auf die Schnelle keine Quellen finden ... bestimmte Straftatsbestände, die in jedem Land der Welt verhandelt werden können. Gab ja auch in Deutschland zuletzt einige Urteile für Straftaten die im Ausland und ohne deutsche Beteiligte vorgefallen waren. Inwieweit hier auch aus politischen Gründen dieser Weg gewählt wurde ... keine AHnung.


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