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Die Sonderregelung ist befristet und gilt nur für Arbeitsverträge, die spätestens am 6. November enden, wie die Bundesagentur am Mittwoch mitteilte. Die deutschen diplomatischen Vertretungen in der Türkei müssten nun nicht mehr in jedem Einzelfall eine Erlaubnis der Bundesagentur für die Beschäftigung an einem deutschen Flughafen einholen. Zuerst hatte "The Pioneer" berichtet.
Die Anwerbung türkischen Flughafenpersonals soll die Personalprobleme lindern, die zu zahlreichen Verspätungen und Beschwerden verärgerter Passagiere geführt haben. Eingestellt werden dürfen nur Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die schon in der Türkei an einem Flughafen gearbeitet haben.
Der Arbeitgeberverband der Bodenabfertigungsdienstleister im Luftverkehr (ABL) hatte die Bundesagentur gebeten, den Einsatz von 2.000 türkischen Arbeitskräften in der Flugabfertigung am Boden zu ermöglichen.
© dpa-AFX | 06.07.2022 18:25
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