BGH-Urteil
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Ryanair darf keine Gebühren bei Kartenzahlungen erheben

Ryanair 737
Ryanair Boeing 737-800, © The Boeing Company
KARLSRUHE - Ryanair muss kein Bargeld von ihren Kunden annehmen. Sie darf dann aber auch keine zusätzlichen Gebühren für die Zahlung mit Kredit- oder ec-Karte verlangen.

Dies bedeute eine unangemessene Benachteiligung der Kunden, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte gegen die Fluglinie wegen ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen geklagt. Demnach akzeptiert Ryanair kein Bargeld. Für die Zahlung mit Kreditkarte verlangt das Unternehmen eine Gebühr von vier Euro, für sonstige Zahlungskarten 1,50 Euro. Kostenfrei ist lediglich die Zahlung mit einer sogenannten "Visa Electron-Karte".

Diese Regelung benachteilige die Kunden, so der BGH. Das Unternehmen müsse seinen Kunden die Möglichkeit eröffnen, die Zahlung auf einem gängigen und mit zumutbarem Aufwand zugänglichen Weg zu entrichten, ohne dass dafür eine zusätzliche Gebühr zu bezahlen ist. Der Ausschluss der Barzahlung sei hingegen nicht als unangemessen anzusehen. Hierfür sei ausschlaggebend, dass die Fluglinie ihre Leistungen nahezu ausschließlich im Fernabsatz erbringt und eine Barzahlung für beide Parteien mit erheblichem Aufwand verbunden wäre.
© dpa | 20.05.2010 19:15

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Beitrag vom 23.05.2010 - 16:57 Uhr
"Kostenfrei ist lediglich die Zahlung mit einer sogenannten «Visa Electron-Karte»."

Das ist falsch. Nur noch die Prepaid Mastercard ist kostenlos. Habe mir die extra besorgt. Und hat sich schon bezahlt gemacht.

Beitrag vom 21.05.2010 - 15:54 Uhr
Ich begrüße dies Urteil voll und ganz.

Aber muss auch hier fordern gleiches Recht für alle ...

also weg mit den unsinnigen Service Charges und auch weg mit den Gebühren für die Bezahlung mit Karte bei den anderen dt. Airlines!!!!

Diese Gebühren sind alle Abzocke, schliesslich wollen ja die Airlines das man bezahlt und nicht noch bezahlen fürs bezahlen und weg mit den Buchungsgebühren dafür das man bei ihnen bucht ....

Beitrag vom 21.05.2010 - 14:47 Uhr
für in deutschland verkaufte tickets kann der bgh da schon einwirken.


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