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Lufthansa erinnert an Maskenpflicht

Passagiere mit Maske
Passagiere mit Maske, © Eurowings

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FRANKFURT - Auf Flügen von und nach Deutschland gilt weiterhin die von der Bundesregierung verhängte allgemeine Maskenpflicht.

Das hat Lufthansa am Dienstag im Zusammenhang mit Berichten klargestellt, dass bei einer Regierungskreise mit Kanzler Olaf Scholz (SPD) und Vizekanzler Robert Habeck (Grüne) Passagiere einer Luftwaffenmaschine keinen Mund-Nasen-Schutz getragen haben.

Die Luftwaffe hatte darauf verwiesen, dass sämtliche Flugteilnehmer einen aktuellen negativen Corona-PCR-Test vorlegen mussten.

"Ein negativer PCR-Test befreit nicht vom Tragen einer Maske", stellte hingegen das Social-Media-Team der Lufthansa auf die Nachfrage von Twitter-Nutzern für die eigenen Flüge klar. Die Crews seien verpflichtet, sämtliche Passagiere auf die Tragepflicht hinzuweisen, erläuterte ein Unternehmenssprecher in Frankfurt.

Zur Corona-Prävention müsse eine medizinische oder eine FFP2-Maske getragen werden, die nur kurzzeitig etwa zum Essen und Trinken abgenommen werden dürfe. Das Unternehmen hatte aber bereits im Mai erklärt, aus Sicherheitserwägungen die in vielen anderen Staaten bereits weggefallene Tragepflicht nicht mehr mit allen Mitteln durchzusetzen.

Bei Flügen in den Regierungsmaschinen der Luftwaffe ist den auf Corona getesteten Passagieren hingegen das Tragen einer Maske freigestellt. "Der Bedarfsträger stellt für die Delegation sicher, dass Passagiere getestet sind. Das Tragen einer Maske wird nur noch empfohlen", sagte ein Sprecher der Luftwaffe am Dienstag auf Anfrage.

Und: "Die Hygienemaßnahmen an Bord der Flugbereitschaft regelt ein Geschwaderbefehl. Dieser berücksichtigt die aktuelle Situation und wird ständig fortgeschrieben." Die Flugbereitschaft sei in einem ständigen Austausch mit zuständigen Fachleuten, um auf Lageänderungen zu reagieren.
© dpa-AFX | 23.08.2022 14:21

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Beitrag vom 25.08.2022 - 15:25 Uhr

Also solange keine Polizei da ist gelten keine Gesetze?

Praktisch ...

Für Leute mit Ihrem Verständnis sieht es wohl so aus, ja.
Beitrag vom 25.08.2022 - 14:58 Uhr
Im 54a steht was von "Vollzug" und nicht von "Gültigkeit" falls es jemanden noch nicht aufgefallen sein sollte.

Das ist juristisch ein Unterschied. Für die praktische Anwendung in diesem konkreten Fall aber nicht.
Also solange keine Polizei da ist gelten keine Gesetze?

Praktisch ...
Beitrag vom 25.08.2022 - 14:58 Uhr

Andere d.h. private Akteure verhalten sich in dieser Zone üblicherweise sehr vorsichtig und orientieren sich am jeweils für die ungünstigeren/ strengeren Fall ...

warum macht das die Bundesregierung nicht?

Haben sie doch. Sie haben alle einen PCR-Test gemacht.
Haben sie nicht, sie hätten noch eine Maske aufsetzen können.


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