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Pilotenstreik bei Lufthansa rechtmäßig

Lufthansa Airbus A321neo
Lufthansa Airbus A321neo, © Lufthansa

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MÜNCHEN - Die Lufthansa ist vor dem Arbeitsgericht München mit einem Antrag auf einstweilige Unterlassung des Pilotenstreiks gescheitert.

Die Fluggesellschaft hatte laut Gericht am Freitag argumentiert, dass die Forderung nach einer Erhöhung der Tarifgehälter mittels eines automatischen Inflationsausgleiches ein rechtswidriges Streikziel sei. Dem folgte das Gericht nicht, die Durchführung des Streiks wurde nicht untersagt.

Allerdings betonte die 38. Kammer auch, dass die Forderung der Vereinigung Cockpit nicht unbedenklich sei. "Jedoch hätte die Deutsche Lufthansa AG ihre rechtlichen Bedenken während der bisherigen Verhandlungen äußern müssen, damit über diesen Punkt Gespräche hätten geführt werden können." Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, eine Berufung zum Landesarbeitsgericht München ist möglich.

Der ganztägige Streik der Lufthansa-Piloten ließ am Freitag den gesamten Flugbetrieb der Airline nahezu stillstehen. Mehr als 800 Flüge mit 130 000 betroffenen Passagieren hatte die Lufthansa am Vortag vorsorglich abgesagt. Der Streik ist auf 24 Stunden beschränkt.
© dpa-AFX | 02.09.2022 15:00

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Beitrag vom 04.09.2022 - 16:09 Uhr
super urteil! selbst der richter sieht die pseudo forderungen kritisch…bitte erneut streiken-veto aus münchen-cityline 2 beschleunigen-discover ausbauen-eurowings deutschland stärken-lufthansa passage auf interkontinental beschränken.

Echt jetzt!?
Der Antrag auf einstweilige Verfügung gegen die Streikdurchführung wurde abgeschmettert und das Gericht hat die VC sogar (kostenfrei!) auf eine Rechtsunsicherheit (für eventuelle zukünftige Streiks) aufmerksam gemacht... .

Sonderbare Interpretation des Urteils!
Beitrag vom 04.09.2022 - 12:33 Uhr
Tut sie, allerdings nur ggü. ihren eigenen Mitgliedern. Denn im Gegensatz zu LH muss die VC diesen Konflikt nicht in der Öffentlichkeit breit treten.

Naja, wie bezeichnen Sie denn einen Streik? Ist das nicht eine starke öffentliche Kommunikation? "Man kann nicht nicht kommunizieren" Alte Weisheit, die leider immer gilt.
Beitrag vom 03.09.2022 - 09:56 Uhr
Statt ordentlich zu verhandeln, wird wieder vor Gericht gezogen.
Na klar, wie stellen Sie sich Verhandlungen vor? Wie bei Amazon Prime, heute angeklickt und morgen geliefert? Welche Möglichkeiten hat ein AG denn sich gegen einen Streik zu wehren? Kasse auf und Freibier für alle? Immerhin hat der Richter in der Sache sich der LH Argumentation angeschlossen und VC daraufhin die Inflationsforderung offiziell zurückgezogen (dpa). Insofern war der Weg nicht ganz umsonst.

Das ist das übliche hin und her, wird schon irgendwann passen.


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