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Der ITA-Deal steht: Lufthansa wird im ersten Zug - gegen Einlage von 325 Millionen Euro - 41 Prozent von ITA übernehmen. Ab 2025 kann Lufthansa die Option auf eine weitere Tranche von 49 Prozent ziehen, zehn Prozent verbleiben danach noch einige Zeit beim italienischen Staat.
Die über Monate verhandelte Übernahme löst eine Kartellprüfung aus - und die EU-Kommission wird den ITA-Umzug unter das Konzerndach der Lufthansa mit hoher Wahrscheinlichkeit an Auflagen - üblicherweise Slotauflassungen an Wettbewerber - knüpfen.
Mit Wizz Air bringt sich einer erster Konkurrent für Slotkontingente von Lufthansa und ITA in Mailand-Linate in Stellung. Zusammen kontrollieren ITA und der Lufthansa-Konzern, etwa mit seiner Tochter Air Dolomiti, rund zwei Drittel der Start- und Landezeiten auf dem Flughafen.
"Im Normalfall ist ein Anteil von mehr als 50 Prozent nicht zulässig, aber ITA hatte bereits mehr als die Hälfte Slots", sagte der für die Kernmarke zuständige Wizz-Air-Manager Robert Carey der Zeitung "Corriere Della Sera". Für "echten Wettbewerb" müsste zunächst Lufthansa "alle ihre Slots, etwa fünf Prozent" in Linate räumen.
Mehr Ziele, billigere Tickets
Wizz Air ist nach Daten von "CH-Aviation" mit knapp vier Prozent Marktanteil der drittgrößte Fluganbieter in Linate - hinter Easyjet und ITA/Lufthansa. Die Airline will mit einer Maximalforderung an die EU-Kommission herantreten - Wizz Air strebt laut Carey "25 bis 30 Slotpaare" an - etwa ein Fünftel der Kapazität in Linate.
Der ungarische Billigflieger verspricht im Gegenzug ordentlich Preisdruck auf Wettbewerber in Mailand - und neue Strecken quer über die europäische Karte mit zehn bis zwölf Flugzeugen. So gebe es von Linate etwa noch keine direkte Verbindung nach Barcelona, sagte Carey. "Das hat mich überrascht."
© aero.de | Abb.: Flughafen Dortmund | 29.06.2023 07:15
Kommentare (3) Zur Startseite
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Die Europäische Fusionskontrollverordnung berücksichtigt nicht wirklich, ob Unternehmen A alle oder nur einen Teil der Aktien von Unternehmen B erwirbt. Das wirklich wichtige Kriterium ist, ob Unternehmen A die tatsächliche Kontrolle über die Geschäfte von Unternehmen B erwirbt. Ich denke, in diesem Zusammenhang fällt die Lufthansa/ITA-Transaktion unter die Definition eines "Zusammenschlusses" gemäß Artikel 3 der Fusionskontrollverordnung.