Feuerwehreinsatz
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Drohne fliegt in Berliner Fernsehturm

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BERLIN - Das gibt Ärger: Eine Hobby-Drohne ist am Berliner Fernsehturm hängen geblieben. Die Drohne verfing sich am Mittwochabend auf 240 Metern Höhe an der Kuppel des Turms.

Die Drohne selbst war nicht viel größer als ein DIN-A4-Blatt. Die Feuerwehr war mit der Höhenrettung und einem Drohnenteam vor Ort und barg das Fluggerät. Insgesamt 15 Leute waren an dem Einsatz beteiligt. Laut "B.Z." gab es Sperrungen rund um den Turm.

Gegen den Drohnenpiloten laufen nun Ermittlungen. Der 20-Jährige soll gegen das Luftfahrtgesetz verstoßen haben, wie die Polizei am Donnerstag mitteilte. Der Mann habe am Mittwochabend auf der Polizeiwache am Alexanderplatz in Mitte den Absturz seiner Drohne selbst gemeldet.

Der Feuerwehr zufolge wurde die Drohne in etwa 240 Metern Höhe oberhalb der Aussichtsebene mithilfe einer Feuerwehrdrohne geortet und von der Höhenrettung zunächst auf 270 Meter Höhe gebracht. Von dort konnte das Gerät demnach sicher geborgen werden, wie ein Feuerwehrsprecher sagte.

Den Angaben zufolge waren rund 20 Polizistinnen und Polizisten und 8 Feuerwehrleute im Einsatz. Wegen der Absturzgefahr der Drohne sperrte die Polizei die Umgebung demnach weiträumig ab. Die rund 200 Gäste seien aus dem Fernsehturm ins Freie gebracht worden. Umliegende Geschäfte seien vorübergehend geschlossen worden.

In der Berliner Innenstadt gilt das sogenannte Flugbeschränkungsgebiet ED-R 146. Es umfasst einen Bereich mit einem Radius von rund 5,6 Kilometern rund um den Deutschen Bundestag. Für eine Fluggenehmigung für unbemannte Luftfahrtsysteme gelten daher bestimmte Bedingungen und Auflagen.
© dpa | 29.06.2023 10:29

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Beitrag vom 30.06.2023 - 00:02 Uhr
Einflüge in ED-R sind i.d. R. ein Straftat bestand.
Beitrag vom 29.06.2023 - 20:25 Uhr
Nachdem dieser Drohnenpilot offensichtlich bekannt ist sollte dieser als Exempel mal die Kosten des gesamten Einsatzes der Feuerwehr/Polizei als auch eine entsprechende Strafe bekommen.
Es kann einfach nicht so weitergehen, dass diese "Amateure" überall ihre Drohnen steigen lassen und dabei teilweise andere Luftfahrzeuge gefährden oder in "gesperrte" Lufträume (Bsp. Flughäfen) eindringen...

Warum 'Exempel'?

Wenn - was ich sehr hoffe - die normalen, gültigen (Straf)Gesetze berücksichtigt und in voller Härte angewendet werden, zusätzlich selbstverständlich die gesamten Einsatzkosten zu begleichen sind und das ganze Procedere nicht wieder Jahre dauert (und damit in Vergessenheit gerät), dürfte das schon abschreckend genug sein.

Es dürfte sich hier um keine Straftat handeln, sondern um eine Ordnungswidrigkeit. In diesem Fall erlässt die zuständige Behörde ein Bußgeld. Nur im Widerspruchsverfahren geht es vor Gericht.
und Feuerwehreinsätze müssen immer (mit ganz wenigen Ausnahmen) vom Verursacher bezahlt werden. Hier schreibt (zumindest in Berlin) die Feuerwehr ohne weitere Aufforderung den Gebührenbescheid. Auch dafür braucht es nur im Widerspruchsverfahren ein Gericht.
Beitrag vom 29.06.2023 - 15:02 Uhr
Nachdem dieser Drohnenpilot offensichtlich bekannt ist sollte dieser als Exempel mal die Kosten des gesamten Einsatzes der Feuerwehr/Polizei als auch eine entsprechende Strafe bekommen.
Es kann einfach nicht so weitergehen, dass diese "Amateure" überall ihre Drohnen steigen lassen und dabei teilweise andere Luftfahrzeuge gefährden oder in "gesperrte" Lufträume (Bsp. Flughäfen) eindringen...

Warum 'Exempel'?

Wenn - was ich sehr hoffe - die normalen, gültigen (Straf)Gesetze berücksichtigt und in voller Härte angewendet werden, zusätzlich selbstverständlich die gesamten Einsatzkosten zu begleichen sind und das ganze Procedere nicht wieder Jahre dauert (und damit in Vergessenheit gerät), dürfte das schon abschreckend genug sein.


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