EU-Auflagen
Älter als 7 Tage   EXKLUSIV 

Lufthansa kann Slots in Frankfurt und München vorerst behalten

Lufthansa Airbus A319
Lufthansa Airbus A319, © Lufthansa

Verwandte Themen

FRANKFURT - Die EU-Kommission hat Staatshilfen für Lufthansa 2020 nach Ansicht des Gerichts der Europäischen Union (EuG) zu Unrecht bewilligt. Die Richter erklärten die Entscheidung im Mai für nichtig - inklusive aller Auflagen. Eine Folge des Urteils: Lufthansa muss vorerst nicht um Slots fürchten.

Ryanair und Condor hatten geklagt - und gewonnen. Weil die EU-Kommission Covid-19-Hilfen über sechs Milliarden Euro an Lufthansa nach Ansicht des EuG nicht streng genug geprüft hat, ist die Freigabe der Beihilfen durch die EU-Kommission hinfällig.

Unmittelbar hat das Urteil keine Folgen. Lufthansa hat Einlagen und gezogene Kredite bereits Ende 2021 - mit Zinsen - zurückgezahlt. Gegen die Entscheidung des EuG legte der Frankfurter Airlinekonzern zwischenzeitlich Berufung zum EuGH ein.

Der EuG-Spruch hat aber einen Nebeneffekt: Lufthansa kann Slots in Frankfurt und München, die der Konzern eigentlich an Wettbewerber abtreten soll, vorerst weiter nutzen.

"Die (...) Slots müssen wir nicht mehr anbieten, da die Beihilfeentscheidung der Kommission, die uns dazu verpflichtete, durch das EuG aufgehoben wurde", bestätigte Lufthansa aero.de.

Die EU-Beihilfeauflagen hatten Lufthansa verpflichtet, "an den Flughäfen Frankfurt und München je einem Wettbewerber zur Stationierung von je bis zu vier Flugzeugen bis zu 24 Start- und Landerechte (...) zu übertragen" - rechnerisch Slots für drei Starts und drei Landungen pro Tag und Flugzeug.

Die Lufthansa-Slots erwiesen sich bisher allerdings als Ladenhüter. Selbst nachdem auch Airlines, die bereits in Frankfurt und München vertreten sind, zugelassen wurden, griff niemand zu. Ein Treuhänder bot die Slots vor jedem Flugplanwechsel feil - bis jetzt. Für Bewerbungen für den Sommerflugplan 2024 wurde kein Angebot hinterlegt.

EuGH am Zug

Das EuG-Urteil ist ziemlich kniefieselig und über Lufthansa hinaus umstritten. Die Richter werfen der EU-Kommission unter anderem vor, nicht geprüft zu haben, ob sich Lufthansa zu Beginn der Covid-19-Krise nicht auch über den freien Finanzmarkt hätte rekapitalisieren können.

Nun ist zunächst der EuGH am Zug. Bleibt das EuG-Urteil stehen, könnte die EU-Kommission in einem Phase-II-Verfahren Entscheidung und Auflagen neu fassen.
© aero.de | Abb.: Lufthansa | 17.11.2023 09:00

Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie sich bei aero.de registrieren oder einloggen.

Beitrag vom 17.11.2023 - 14:37 Uhr
Was soll denn "kniefieselig" bedeuten? Google zeigt bloß 129 Ergebnisse, die aber alle nicht sehr aufschlussreich sind.

Haha, ja das ist wohl eher Dialekt, aber schön, dass man sowas auch mal liest ;) Es bedeutet sehr sehr komplex und kompliziert. Quasi ein 1000seitiger Vertrag mit vielen Fußnoten und Kleingedrucktem.

Wenn man es verstehen will, muss man sich hindurchkämpfen (-fieseln).

Der Duden kennt immerhin das "Fieseln" :
 https://www.duden.de/rechtschreibung/fieseln
Beitrag vom 17.11.2023 - 14:25 Uhr
Was soll denn "kniefieselig" bedeuten? Google zeigt bloß 129 Ergebnisse, die aber alle nicht sehr aufschlussreich sind.


Stellenmarkt

Schlagzeilen

aero.uk

schiene.de

Meistgelesene Artikel

Community

Thema: Pilotenausbildung

FLUGREVUE 12/2024

Shop

Es gibt neue
Nachrichten bei aero.de

Startseite neu laden