Fluggastrechte
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Verbraucherschützer: EU-Pläne negativ für Flugpassagiere
BRÜSSEL - Verbraucherschützer haben sich gegen Pläne gewandt, Entschädigungsregeln für Passagiere bei Flugverspätungen zu lockern. Kämen die Vorschläge zur Anwendung, müssten die Airlines rund 85 Prozent der bislang fälligen Entschädigungen nicht mehr zahlen, berichtet der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) in Berlin.
Dies zeigten Flugdatenauswertungen des Softwareunternehmens Lennoc im Auftrag der niederländischen Verbraucherschutzorganisation Consumentenbond.
Bislang haben Fluggäste auf Grundlage der EU-Verordnung 261/2004 ab drei Stunden Verspätung Anspruch auf Entschädigungen zwischen 250 und 600 Euro, nach Entfernung gestaffelt. Aktuell wird in Brüssel ein
Vorschlag diskutiert, die Schwelle auf mindestens fünf Stunden, bei Fernflügen sogar auf zwölf Stunden anzuheben.
Zuletzt hatte sich der Airline-Verband A4E, dem auch die Lufthansa angehört, für eine Neuregelung ausgesprochen.
"Flugreisende müssen sich auch in Zukunft darauf verlassen können, dass sie bei Flugausfall und Verspätung angemessen entschädigt werden. Die drohenden Änderungen der Fluggastrechte wären eine ziemliche Bruchlandung für die geltenden Rechte der Flugreisenden", sagt VZBV-Expertin Jutta Gurkmann.
Die künftige Bundesregierung müsse sich auf EU-Ebene dafür einsetzen, das bestehende Schutzniveau gesetzlich zu verankern und auszuweiten.
© dpa-AFX | Abb.: FBB, Günter Wicker | 08.04.2025 13:07
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Beitrag vom 09.04.2025 - 13:09 Uhr
Wird aber alles nicht einfach, auch hier dann wieder der Frage der "Beweise" bzw wie das Unternehmen überhaupt an die Info kommt, wer es eilig hat und wer nicht.
Lässt sich das nicht z.B. bei Anschlussflügen anhand der Tickets und z.B, bei Kreuzfahrten anhand der Reise-Vouchers feststellen?
Bei Buchungen, die zusammen gemacht wurden, ja. Aber diese Sachen können ja auch unterschiedlich voneinander gebucht werden. Der Schaden ist dergleiche. NAtürlich kann man das dann über Buchungsbestätigungen und Co einreichen und Nachweisen; ist aber kompliziert, dauert und ist teuer. Es sind am Ende Einzelfälle.
Ach, ich dachte eher an die Priorisierung bei eventuellen Umbuchungen. Und ja, im Falle von Schadenersatz wird es problematisch, deswegen hatte ich auf die Regelung bei der DB verwiesen.
Ändert ja nichts: Dann müssen Sie, im Worst Case eines spontanes Flugausfalls, im Zweifel am Schalter am Gate, von jedem Passagier die Folgetermine einsammeln samt Bestätigung um die Reihenfolge festzulegen. Das wird nicht funktionieren.
Beitrag vom 09.04.2025 - 12:35 Uhr
Wird aber alles nicht einfach, auch hier dann wieder der Frage der "Beweise" bzw wie das Unternehmen überhaupt an die Info kommt, wer es eilig hat und wer nicht.
Lässt sich das nicht z.B. bei Anschlussflügen anhand der Tickets und z.B, bei Kreuzfahrten anhand der Reise-Vouchers feststellen?
Bei Buchungen, die zusammen gemacht wurden, ja. Aber diese Sachen können ja auch unterschiedlich voneinander gebucht werden. Der Schaden ist dergleiche. NAtürlich kann man das dann über Buchungsbestätigungen und Co einreichen und Nachweisen; ist aber kompliziert, dauert und ist teuer. Es sind am Ende Einzelfälle.
Ach, ich dachte eher an die Priorisierung bei eventuellen Umbuchungen. Und ja, im Falle von Schadenersatz wird es problematisch, deswegen hatte ich auf die Regelung bei der DB verwiesen.
Dieser Beitrag wurde am 09.04.2025 12:36 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 09.04.2025 - 11:42 Uhr
Wird aber alles nicht einfach, auch hier dann wieder der Frage der "Beweise" bzw wie das Unternehmen überhaupt an die Info kommt, wer es eilig hat und wer nicht.
Lässt sich das nicht z.B. bei Anschlussflügen anhand der Tickets und z.B, bei Kreuzfahrten anhand der Reise-Vouchers feststellen?
Bei Buchungen, die zusammen gemacht wurden, ja. Aber diese Sachen können ja auch unterschiedlich voneinander gebucht werden. Der Schaden ist dergleiche. NAtürlich kann man das dann über Buchungsbestätigungen und Co einreichen und Nachweisen; ist aber kompliziert, dauert und ist teuer. Es sind am Ende Einzelfälle.
Kommentare (17) Zur Startseite
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Lässt sich das nicht z.B. bei Anschlussflügen anhand der Tickets und z.B, bei Kreuzfahrten anhand der Reise-Vouchers feststellen?
Bei Buchungen, die zusammen gemacht wurden, ja. Aber diese Sachen können ja auch unterschiedlich voneinander gebucht werden. Der Schaden ist dergleiche. NAtürlich kann man das dann über Buchungsbestätigungen und Co einreichen und Nachweisen; ist aber kompliziert, dauert und ist teuer. Es sind am Ende Einzelfälle.
Ach, ich dachte eher an die Priorisierung bei eventuellen Umbuchungen. Und ja, im Falle von Schadenersatz wird es problematisch, deswegen hatte ich auf die Regelung bei der DB verwiesen.
Ändert ja nichts: Dann müssen Sie, im Worst Case eines spontanes Flugausfalls, im Zweifel am Schalter am Gate, von jedem Passagier die Folgetermine einsammeln samt Bestätigung um die Reihenfolge festzulegen. Das wird nicht funktionieren.
Lässt sich das nicht z.B. bei Anschlussflügen anhand der Tickets und z.B, bei Kreuzfahrten anhand der Reise-Vouchers feststellen?
Bei Buchungen, die zusammen gemacht wurden, ja. Aber diese Sachen können ja auch unterschiedlich voneinander gebucht werden. Der Schaden ist dergleiche. NAtürlich kann man das dann über Buchungsbestätigungen und Co einreichen und Nachweisen; ist aber kompliziert, dauert und ist teuer. Es sind am Ende Einzelfälle.
Ach, ich dachte eher an die Priorisierung bei eventuellen Umbuchungen. Und ja, im Falle von Schadenersatz wird es problematisch, deswegen hatte ich auf die Regelung bei der DB verwiesen.
Dieser Beitrag wurde am 09.04.2025 12:36 Uhr bearbeitet.
Lässt sich das nicht z.B. bei Anschlussflügen anhand der Tickets und z.B, bei Kreuzfahrten anhand der Reise-Vouchers feststellen?
Bei Buchungen, die zusammen gemacht wurden, ja. Aber diese Sachen können ja auch unterschiedlich voneinander gebucht werden. Der Schaden ist dergleiche. NAtürlich kann man das dann über Buchungsbestätigungen und Co einreichen und Nachweisen; ist aber kompliziert, dauert und ist teuer. Es sind am Ende Einzelfälle.