FRANKFURT - Reisende kommen knapp zu spät am Flugsteig an und werden abgewiesen, obwohl die Türen des Fliegers noch offen stehen. Warum ein Gericht das einer Fluggesellschaft nicht durchgehen ließ.
Zu spät am Gate, aber das Boarding ist offensichtlich noch nicht abgeschlossen? Verweigern Mitarbeiter der Fluggesellschaft dann den Zustieg, steht betroffenen Fluggästen womöglich eine Entschädigung für den verpassten Flug zu. Das zeigt ein Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main. (Az.: 2-24 S 93/24)
Es ging um die Klage von fünf Reisenden, die einen Flug von Frankfurt nach Doha gebucht hatten. Auf ihren Boarding-Pässen stand, das Gate schließe 20 Minuten vor Abflug. Planmäßig sollte der Flieger 17:35 Uhr abheben, das Gate wurde 17:15 Uhr geschlossen. Die Reisenden kamen kurz danach dort an, ein Airline-Mitarbeiter verweigerte ihnen deshalb das Einsteigen.
Das Flugzeug aber stand noch am Flugsteig und vor dem Zustieg in die Maschine warteten noch Passagiere. Die Reisenden, die am Gate nicht mehr durchgelassen wurden, verlangten deshalb eine Entschädigung von 600 Euro pro Person im Rahmen der EU-Fluggastrechte-Verordnung. Beim Amtsgericht waren sie damit abgeblitzt, doch das Landgericht gab ihrer Berufung statt.
Warum das Gericht zugunsten der Reisenden entschiedZwar sei von Passagieren grundsätzlich zu erwarten, dass sie sich zu der auf der Bordkarte angegebenen Zeit in unmittelbarer Nähe des Flugsteiges aufhielten, begründete das Gericht laut der Mitteilung zum Urteil. Verzögere sich der Abflug, sei jedoch auf zu spät zum Boarding erscheinende Fluggäste Rücksicht zu nehmen.
Wörtlich hieß es: "Ist das Boarding noch nicht abgeschlossen und sind die Türen des Flugzeuges noch geöffnet, besteht eine Mitnahmeverpflichtung der Fluggesellschaft. Gleiches gilt, wenn der Vorfeldbus, der die Fluggäste zum Flugzeug bringen soll, noch nicht abgefahren ist."
In dem Fall waren die Türen des Flugzeuges noch geöffnet und noch nicht alle Passagiere zugestiegen - insofern sei es für die Airline "nicht unzumutbar" gewesen, die fünf Reisenden durchzulassen. "Die Kläger hätten sich in der Reihe der noch vor dem Flugzeug anstehenden Passagiere anstellen können, ohne dass dadurch eine Verzögerung des Abflugs zu befürchten war."
© dpa-AFX | 07.07.2025 17:34
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Beitrag vom 09.07.2025 - 21:34 Uhr
> Und dann kommen die nächsten, danach die nächsten usw. Mal wieder ein Urteil eines deutschen Gerichts, dass 0 Sinn ergibt.
Artikel nicht gelesen?
Wenn da eh noch eine Schlange vor der Tür ist, warum sollten sich Zuspätkommer nicht anstellen dürfen? Das macht 0 Unterschied als wenn sie pünklich da gewesen wären.
Doch.
Denn irgendwann muss ja auch mal mit dem Ausladen der Koffer begonnen werden.
Und wie Atze schon sagte: Dann kann ja noch einer kommen und noch einer.
Es ist so gedacht dass wenn das Gate schliesst nicht alle sitzen.
Das Gericht sieht das zum Glück anders.
Das kann man durchaus auch anders sehen: es gehört schon einiges an Unverfrorenheit dazu, zu einem Langstreckenflug 20 Minuten vor Abflug aufzutauchen. Kann ein Versehen sein, sicher. Muss aber nicht.
Die Gründe kennen wir nicht und die können vielschichtig sein.
Entscheidend ist die Begründung des Gerichts und die ist nachvollziehbar: "Die Kläger hätten sich in der Reihe der noch vor dem Flugzeug anstehenden Passagiere anstellen können, ohne dass dadurch eine Verzögerung des Abflugs zu befürchten war."
Nun ja: auch Gerichte können realitätsfern entscheiden. Und die "vielschichtigen" Gründe interessieren im Grunde auch nicht: es gibt eine fest gesetzte Zeit, zu dem das Gate geschlossen wird und gut ist.
Beitrag vom 09.07.2025 - 13:25 Uhr
Und dann kommen die nächsten, danach die nächsten usw. Mal wieder ein Urteil eines deutschen Gerichts, dass 0 Sinn ergibt.
Artikel nicht gelesen?
Wenn da eh noch eine Schlange vor der Tür ist, warum sollten sich Zuspätkommer nicht anstellen dürfen? Das macht 0 Unterschied als wenn sie pünklich da gewesen wären.
Wenn der Flug in Altea geschlossen ist, macht das einen riesigen Unterschied. Da gehen viele Prozesse los, wenn das Boarding abgeschlossen ist. Das dreht man nicht mal eben zurück. Am Gate versuchst du natürlich so früh wie möglich einen pünktlichen Abflug zu ermöglichen. Und deswegen sollten die Passagiere auch pünktlich da sein.
Kann das Urteil null nachvollziehen.
Beitrag vom 09.07.2025 - 13:23 Uhr
Und dann kommen die nächsten, danach die nächsten usw. Mal wieder ein Urteil eines deutschen Gerichts, dass 0 Sinn ergibt.
Artikel nicht gelesen?
Wenn da eh noch eine Schlange vor der Tür ist, warum sollten sich Zuspätkommer nicht anstellen dürfen? Das macht 0 Unterschied als wenn sie pünklich da gewesen wären.
Doch.
Denn irgendwann muss ja auch mal mit dem Ausladen der Koffer begonnen werden.
Und wie Atze schon sagte: Dann kann ja noch einer kommen und noch einer.
Es ist so gedacht dass wenn das Gate schliesst nicht alle sitzen.
Das Gericht sieht das zum Glück anders.
Das kann man durchaus auch anders sehen: es gehört schon einiges an Unverfrorenheit dazu, zu einem Langstreckenflug 20 Minuten vor Abflug aufzutauchen. Kann ein Versehen sein, sicher. Muss aber nicht.
Die Gründe kennen wir nicht und die können vielschichtig sein.
Entscheidend ist die Begründung des Gerichts und die ist nachvollziehbar: "Die Kläger hätten sich in der Reihe der noch vor dem Flugzeug anstehenden Passagiere anstellen können, ohne dass dadurch eine Verzögerung des Abflugs zu befürchten war."
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Artikel nicht gelesen?
Wenn da eh noch eine Schlange vor der Tür ist, warum sollten sich Zuspätkommer nicht anstellen dürfen? Das macht 0 Unterschied als wenn sie pünklich da gewesen wären.
Doch.
Denn irgendwann muss ja auch mal mit dem Ausladen der Koffer begonnen werden.
Und wie Atze schon sagte: Dann kann ja noch einer kommen und noch einer.
Es ist so gedacht dass wenn das Gate schliesst nicht alle sitzen.
Das Gericht sieht das zum Glück anders.
Das kann man durchaus auch anders sehen: es gehört schon einiges an Unverfrorenheit dazu, zu einem Langstreckenflug 20 Minuten vor Abflug aufzutauchen. Kann ein Versehen sein, sicher. Muss aber nicht.
Die Gründe kennen wir nicht und die können vielschichtig sein.
Entscheidend ist die Begründung des Gerichts und die ist nachvollziehbar: "Die Kläger hätten sich in der Reihe der noch vor dem Flugzeug anstehenden Passagiere anstellen können, ohne dass dadurch eine Verzögerung des Abflugs zu befürchten war."
Nun ja: auch Gerichte können realitätsfern entscheiden. Und die "vielschichtigen" Gründe interessieren im Grunde auch nicht: es gibt eine fest gesetzte Zeit, zu dem das Gate geschlossen wird und gut ist.
Artikel nicht gelesen?
Wenn da eh noch eine Schlange vor der Tür ist, warum sollten sich Zuspätkommer nicht anstellen dürfen? Das macht 0 Unterschied als wenn sie pünklich da gewesen wären.
Wenn der Flug in Altea geschlossen ist, macht das einen riesigen Unterschied. Da gehen viele Prozesse los, wenn das Boarding abgeschlossen ist. Das dreht man nicht mal eben zurück. Am Gate versuchst du natürlich so früh wie möglich einen pünktlichen Abflug zu ermöglichen. Und deswegen sollten die Passagiere auch pünktlich da sein.
Kann das Urteil null nachvollziehen.
Artikel nicht gelesen?
Wenn da eh noch eine Schlange vor der Tür ist, warum sollten sich Zuspätkommer nicht anstellen dürfen? Das macht 0 Unterschied als wenn sie pünklich da gewesen wären.
Doch.
Denn irgendwann muss ja auch mal mit dem Ausladen der Koffer begonnen werden.
Und wie Atze schon sagte: Dann kann ja noch einer kommen und noch einer.
Es ist so gedacht dass wenn das Gate schliesst nicht alle sitzen.
Das Gericht sieht das zum Glück anders.
Das kann man durchaus auch anders sehen: es gehört schon einiges an Unverfrorenheit dazu, zu einem Langstreckenflug 20 Minuten vor Abflug aufzutauchen. Kann ein Versehen sein, sicher. Muss aber nicht.
Die Gründe kennen wir nicht und die können vielschichtig sein.
Entscheidend ist die Begründung des Gerichts und die ist nachvollziehbar: "Die Kläger hätten sich in der Reihe der noch vor dem Flugzeug anstehenden Passagiere anstellen können, ohne dass dadurch eine Verzögerung des Abflugs zu befürchten war."