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Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hat gegen Easyjet und zwei weitere Airlines Klage erhoben wegen aus seiner Sicht "unzulässiger" Handgepäck-Gebühren. "Ryanair, Easyjet & Co. locken mit Flugpreisen, die nicht das gesamte angemessene Handgepäck umfassen. Das ist Verbrauchertäuschung und verstößt gegen geltendes Recht", sagte vzbv-Vorständin Ramona Pop der "Neuen Osnabrücker Zeitung".
Fluggesellschaften seien verpflichtet, angemessenes Handgepäck ohne Extrakosten zu befördern. "Die derzeit oft von den Fluggesellschaften angelegten Maßstäbe für Handgepäckgrößen widersprechen EU-Recht", kritisierte Pop. Tatsächlich umfasse der Preis oft nur ein einzelnes Mini-Gepäckstück. Für größeres oder zusätzliches Handgepäck müssten Flugreisende draufzahlen.
In einem ersten Schritt hatte der vzbv zahlreiche Airlines, darunter Ryanair, deswegen abgemahnt. "Gegen Easyjet, Wizz Air und Vueling Airlines haben wir darüber hinaus Klagen eingereicht, weil sie aus unserer Sicht unzulässige Gebühren einstreichen und somit Verbraucher täuschen, was die Flugpreise angeht", sagte Pop.
Die EU sollte nach ihren Worten klare Standards und Maße für kostenfreies Handgepäck erlassen. Verbraucher müssten vor Kostenfallen geschützt werden. Das Vorgehen des vzbv sei Teil einer europaweiten Aktion.
Die Verbraucherschützer stützen sich nach eigenen Angaben unter anderem auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes aus dem Jahr 2014. Demnach handelt es sich bei der Mitnahme von Handgepäck um einen unverzichtbaren Bestandteil der Beförderung von Fluggästen und nicht um eine Extraleistung der Airline. Für Handgepäck darf aus Sicht der Verbraucherzentrale kein Zuschlag verlangt werden, sofern Gewicht und Abmessungen vernünftigen Anforderungen entsprechen und Sicherheitsbestimmungen erfüllt werden.
© dpa | 02.08.2025 10:10







Kommentare (9) Zur Startseite
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Naja, wer lesen kann und will ist klar im Vorteil.
Finde ich auch und scheinbar sehen sich einige Airlines nicht an EU-Rechtsprechung gebunden. Diese müssen wohl zum Lesen gezwungen werden.
Welche Rechtsprechung zum Handgepäck genau? Bite ein Urteil dazu. Und was kannst du nicht lesen oder ist z.B bei Ryanair (absolut nicht meine Airline) unverständlich:
Gepäckrichtlinien von Ryanair
Unsere Preise inkludieren ein kleines persönliches Gepäckstück, das mit an Bord genommen werden kann > und unter den Sitz vor Ihnen passen muss, wie z. B. eine Handtasche oder Laptoptasche (40 x 30 x 20 > cm). Wenn Sie zusätzliches Freigepäck benötigen, stehen Ihnen verschiedene Optionen zur Verfügung.
1: Handgepäck:...
Aber das sollte doch jedem klar sein. Und es steht in den Tarifbedingungen.
Das ist noch ein Gesetzentwurf. Eine verbindliche Regelung gibt es noch nicht.
Aber das sollte doch jedem klar sein. Und es steht in den Tarifbedingungen.