"Ausbeutung"
Älter als 7 Tage

Verbraucherschützer gehen gegen Gebühr für Handgepäck vor

Handgepäckfächer im A220
Handgepäckfächer im A220, © Airbus

Verwandte Themen

BRÜSSEL - Auf vielen Flügen fällt für Handgepäck ab einer bestimmten Größe eine zusätzliche Gebühr an - Verbraucherschutzgruppen haben dagegen nun eine offizielle Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht. Die Fluggesellschaften würden ihre Kundinnen und Kunden mit dieser Praxis ausbeuten.

Das teilte der europäische Verbraucherschutz-Dachverband Beuc in Brüssel mit. Auch die Mitgliedsorganisationen reichten bei ihren zuständigen Behörden demnach entsprechende Beschwerden ein. In Deutschland beteiligt sich der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

Konkret richtet sich die EU-weite Beschwerde gegen sieben Fluggesellschaften - darunter Ryanair, Easyjet und Wizz Air. Diese erlauben die kostenlose Mitnahme eines kleinen Handgepäckstücks, das in der Regel unter den Sitz passen muss.

EU-Gericht: Angemessenes Handgepäck muss gratis sein

Beuc verweist auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2014. Dieser kippte zwar ein spanisches Gesetz, das sogar Aufgabegepäck zum festen Bestandteil eines Tickets erklären sollte - für Handgepäck dürfe aber keine zusätzliche Gebühr erhoben werden, solange es "angemessene Vorgaben" zu Größe und Gewicht erfülle. Wo genau diese Grenze liegt, ist im EU-Recht bislang nicht geregelt.

Aus Sicht der Verbraucherschützer sind die Grenzen der angesprochenen Fluggesellschaften nicht angemessen und damit rechtswidrig. Reisende würden genügend Kleidung und persönliche Gegenstände mitnehmen wollen - genug Sachen für einen Rollkoffer, sagte der Beuc-Generaldirektor Agustín Reyna. "Ich kann nicht verstehen, wie es angemessen sein soll, für eine mindestens zwei bis drei Tage lange Reise alles in eine kleine Tasche zu packen."

Noch dazu würden die Passagiere ihr Handgepäck selbst transportieren und dafür haften. Denn anders als beim Aufgabegepäck - dessen Verladung am Flughafen die Airlines bezahlen und für das sie während des Flugs die Haftung übernehmen - verursache Handgepäck keine zusätzlichen Kosten. Eine zusätzliche Gebühr sei daher nicht gerechtfertigt.

Ryanair: Vorschrift würde Ticketpreise erhöhen

Ryanair wies die Vorwürfe in einer ersten Reaktion klar zurück. Dass nur eine kleine Tasche im Ticketpreis inbegriffen ist, sei mit dem EU-Recht vereinbar und durch das Gerichtsurteil gedeckt. Den Kundinnen und Kunden gebe Ryanair die Wahl, ob sie ein größeres Handgepäckstück benötigten - dies zur Vorschrift zu machen, würde "die Ticketpreise für alle Passagiere erhöhen", teilte die irische Fluggesellschaft mit.

Verbraucherschützer fordern klare Regeln auf EU-Ebene

Mit der Beschwerde will Beuc erreichen, dass die EU-Kommission die Unternehmen etwa mit einer Strafe belegt oder sie zum Verzicht auf die zusätzlichen Gebühren verordnet. Um Konflikten in Zukunft aus dem Weg zu gehen, forderten die Verbraucherschützer eindeutige Regeln auf EU-Ebene. So solle festgelegt werden, bis zu welcher Größe ein Handgepäckstück als angemessen gilt und welche Leistungen ein Ticket zwingend beinhalten muss.

Eine geplante Reform der Fluggastrechte-Verordnung, über die die EU-Staaten derzeit beraten, sei dafür die "perfekte Gelegenheit", sagte Reyna. Das EU-Parlament beauftragte die Kommission bereits 2023, genaue Regeln festzulegen - diese verwies die Aufforderung an die Fluggesellschaften, die untereinander bislang keine geeinten Gepäckregeln vereinbarten.
© dpa-AFX, aero.de | Abb.: FBB, Günter Wicker | 21.05.2025 06:41

Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie sich bei aero.de registrieren oder einloggen.

Beitrag vom 23.05.2025 - 19:00 Uhr
In der PM der FAUCA (Kläger Verbraucherzentrale) zur Urteilsbegründung habe ich das hier gefunden â?? â?¦ the Air Navigation Act, which states that «the carrier is obliged to carry free of charge in the cabin, as hand luggage, the objects and packages that the passenger carries with him». The only exceptions are «safety reasons, linked to the weight or size of the object in relation to the characteristics of the aircraft«

Der letzte Teil ist wohl 'des Pudels Kern' der jetzigen Diskussion. Ist doch völlig klar das die Auslegung dieser Regel/ des Urteils (was ist es denn, war ja eine PM der Verbraucherzentrale)
Urteil. Der Original Gesetzestext entspricht der PM und legt schon sehr nahe, dass mit â??angemessenâ?? den Spezifikationen des Flugzeugs angemessen gemeint ist. So hat es auch das Gericht gesehen. Mit etwas Fantasie könnte man das anders lesen. Das wird jetzt geklärt. Alles gut, so soll es sein.
Interessant wird sein, wie die EU das liest. Mit dem was da raus kommt, werden alle leben müssen, ob es passt oder nicht.

Danke für die Erläuterung.
Beitrag vom 23.05.2025 - 15:59 Uhr
In der PM der FAUCA (Kläger Verbraucherzentrale) zur Urteilsbegründung habe ich das hier gefunden â?? â?¦ the Air Navigation Act, which states that «the carrier is obliged to carry free of charge in the cabin, as hand luggage, the objects and packages that the passenger carries with him». The only exceptions are «safety reasons, linked to the weight or size of the object in relation to the characteristics of the aircraft«

Der letzte Teil ist wohl 'des Pudels Kern' der jetzigen Diskussion. Ist doch völlig klar das die Auslegung dieser Regel/ des Urteils (was ist es denn, war ja eine PM der Verbraucherzentrale)
Urteil. Der Original Gesetzestext entspricht der PM und legt schon sehr nahe, dass mit â??angemessenâ?? den Spezifikationen des Flugzeugs angemessen gemeint ist. So hat es auch das Gericht gesehen. Mit etwas Fantasie könnte man das anders lesen. Das wird jetzt geklärt. Alles gut, so soll es sein.
Interessant wird sein, wie die EU das liest. Mit dem was da raus kommt, werden alle leben müssen, ob es passt oder nicht.
Beitrag vom 23.05.2025 - 15:09 Uhr
In der PM der FAUCA (Kläger Verbraucherzentrale) zur Urteilsbegründung habe ich das hier gefunden â?? â?¦ the Air Navigation Act, which states that «the carrier is obliged to carry free of charge in the cabin, as hand luggage, the objects and packages that the passenger carries with him». The only exceptions are «safety reasons, linked to the weight or size of the object in relation to the characteristics of the aircraft«

Der letzte Teil ist wohl 'des Pudels Kern' der jetzigen Diskussion. Ist doch völlig klar das die Auslegung dieser Regel/ des Urteils (was ist es denn, war ja eine PM der Verbraucherzentrale) naturgemÃ¤ß von den Airlines vs. Verbraucher völlig anders ausgelegt wird.

Aber letztendlich dürfte dann m.E. das 'Hausrecht' der Airlines mehr Gewicht haben.

Btw. Ich bin völlig sicher das FR und Co., wenn denn alle PAXe plötzlich ihr Gepäck aufgeben, das ganz schnell überdenken würde. Denn es führt ja dann zu höheren Kosten am Aiport (Personal, Handling etc.) und wahrscheinlich auch längeren Standzeiten.

Hier stecken alle Airlines m.E. in einer Zwickmühle mit der teilweise sehr großzügigen Auslegung für 'Kabinengepäck' und dem Platzangebot dafür im Flieger.

Nur FR ist da (wiedermal) voraus gegangen und hat eine neue Einnahmequelle erschlossen. Ich bin sicher alle anderen Airlines (EW macht das schon) werden da nachziehen, auch die Nicht-LCC.


Stellenmarkt

Schlagzeilen

aero.uk

schiene.de

Meistgelesene Artikel

Community

Thema: Pilotenausbildung

FLUGREVUE 09/2025

Shop

Es gibt neue
Nachrichten bei aero.de

Startseite neu laden