Zweieinhalb Jahre nach einer Blockadeaktion von Klimaaktivisten am Hamburger Flughafen hat das Amtsgericht einen der Beteiligten zu einer Verwarnung nach dem Jugendstrafgesetz verurteilt.
Der Richter sprach den inzwischen 21-Jährigen wegen Störung öffentlicher Betriebe, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruchs schuldig. Das Urteil wurde in Abwesenheit des Angeklagten verkündet.
Am 13. Juli 2023, am ersten Tag der Sommerferien, hatten zehn Aktivisten der Gruppe "Letzte Generation" einen Zaun am Flughafen aufgeschnitten und sich so Zugang zum Gelände verschafft. Mehrere von ihnen klebten sich in der Nähe von Start- und Landebahnen fest.
Der Flugverkehr wurde nach Angaben der Staatsanwaltschaft für fast vier Stunden - zwischen 6.00 Uhr und 9.50 Uhr - eingestellt, 68 Flüge wurden annulliert und weitere 14 umgeleitet. Der Flughafen Hamburg GmbH sei ein Schaden von 131.000 Euro entstanden, hieß es.
Weitere 13.000 Euro an Schäden wurden durch die Löcher im Flughafenzaun und das Loslösen der Blockierer vom Asphalt verursacht.
Im November vergangenen Jahres hatte das Landgericht Hamburg bereits einer Zivilklage der Fluggesellschaft Eurowings stattgegeben. Nach der rechtskräftigen Entscheidung müssen die zehn Aktivisten mehr als 400.000 Euro an die Fluggesellschaft zahlen.
Blockade nicht durch "Klimanotstand" gerechtfertigt
Amtsrichter Götz Göttsche äußerte seinen Respekt für die Motive der Klimaaktivisten. Sie hätten ein hehres und völlig uneigennütziges Ziel verfolgt. Zugleich stellte er fest, dass die Blockade weder durch einen Klimanotstand noch als ziviler Ungehorsam zu rechtfertigen sei.
Der Angeklagte ist bereits wegen einer Autobahnblockade in Berlin vorbestraft. Damals wurde er nach Angaben des Richters ebenfalls verwarnt und musste 150 Arbeitsstunden ableisten. Dies wertete das Gericht nicht als strafverschärfend, weil diese Tat rund drei Jahre zurückliegt.
Inzwischen habe sich der Angeklagte von der Gruppe gelöst und halte solche Aktionen nicht mehr für sinnvoll. Bei der Klimaerwärmung seien die sogenannten Kipppunkte bereits überschritten, sagte er. In seinem letzten Wort hatte der Angeklagte gesagt: "Ich habe alles versucht, ich muss mir nichts vorwerfen." Anschließend waren ihm die Tränen gekommen.
Die Letzte Generation hat sich im Januar 2025 aufgelöst. Die Staatsanwaltschaft Neuruppin (Brandenburg) hat fünf Mitglieder wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung angeklagt.
Göttsche zeigte sich tief bewegt von dem Angeklagten aus Berlin. Dieser habe ein "Wahnsinns-Abi" gemacht - nach eigenen Angaben mit der Durchschnittsnote 1,2 - und noch als Schüler angefangen, Mathematik zu studieren. Der junge Mann habe sich einem Thema verschrieben, um das sich viele junge Menschen Gedanken machten. Dass er mutig ein Ziel verfolge, in der Gewissheit, dass das nicht ohne Konsequenzen bleibe,""finde ich sehr beeindruckend", sagte Göttsche.
Eine Schulklasse verfolgte die Urteilsverkündung, mehrere Schülerinnen quittierten das Urteil mit Applaus. Es ist noch nicht rechtskräftig. Gegen weitere Beteiligte an der Flughafenblockade laufen Verfahren nach dem Erwachsenenstrafrecht.
© dpa | 07.04.2026 14:51







Kommentare (18) Zur Startseite
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Ich habe niemanden zu irgendetwas aufgefordert.
Meine Antwort war an @Heinzi gerichtet. Allein ihm habe ich vorgeschlagen, den Begriff nachzulesen. Der Vorschlag war auch an eine Bedingung geknüpft: "bei Interesse"
Dann hätten Sie es Ihm wohl besser per PM geschickt.
Mich allerdings interessiert nach wie vor im Zusammenhang mit Haftstrafen (und deren Kosten) für Schwarzfahrer Ihre Intention.
Mit Ihnen hat das gar nichts zu tun.
Dann sollten Sie es (wie oben erwähnt) nicht in eine öffentliches Forum stellen.
Drei Fehler in einem Posting, Respekt. Und bevor eine Rückfrage kommt: Plural-S gibt's bei deutschsprachigen Begriffen nicht
Das sieht der Duden bei Abkürzungen in Großbuchstaben etwas differenzierter
und der Deppenapostroph ist genauso falsch wie die Behauptung, bei bloßem Versäumnis der Zahlung der erhöhten Beförderungsgebühr würde man bereits eingebuchtet.
Googeln Sie bei Interesse mal "Haftkostenbeitrag".
Gegoogelt: "Der Haftkostenbeitrag ist nicht der volle Tagessatz der Haft, sondern nur ein zusätzlicher Betrag, den die Justizvollzugsanstalt in bestimmten Fällen erhebt. Nach § 51 JVollzGB III wird er in Höhe des sozialversicherungsrechtlichen Sachbezugswerts berechnet; eine juristische Übersicht nennt dafür rund 15 Euro pro Tag als Größenordnung.
Für Schwarzfahrer in Ersatzfreiheitsstrafe
Bei Ersatzfreiheitsstrafe wegen Schwarzfahrens fällt dieser Haftkostenbeitrag aber oft gar nicht an, weil er nur bei freier Beschäftigung, Selbstbeschäftigung oder bei bestimmten Einkünften während der Haft erhoben wird. Maßgeblich ist also nicht das Schwarzfahren selbst, sondern ob die betroffene Person während der Haft überhaupt anrechenbare Einkünfte hat.
Wichtig zur Abgrenzung
Die Haftkosten für den Staat liegen in Deutschland eher bei etwa 160 bis 200 Euro pro Häftling und Tag, aber das ist nicht der Haftkostenbeitrag des Gefangenen. Der Haftkostenbeitrag ist nur ein kleiner Teil davon und auf die auf die Person entfallenden Einkünfte begrenzt."
Was also wollen Sie uns mit Ihrer Aufforderung sagen?
Ich habe niemanden zu irgendetwas aufgefordert.
Meine Antwort war an @Heinzi gerichtet. Allein ihm habe ich vorgeschlagen, den Begriff nachzulesen. Der Vorschlag war auch an eine Bedingung geknüpft: "bei Interesse"
Mit Ihnen hat das gar nichts zu tun.