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Sie sahen durch den Fluglärm, aber auch durch die Gefahr terroristischer Anschläge ihr Recht auf körperliche Unversehrtheit verletzt. Aus Sicht des Karlsruher Gerichts sind die Genehmigungen dagegen rechtens. Sie bestätigten ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Juli 2008.
Teckentrup erwartet Änderung des Luftverkehrsgesetzes
Der Chef des Ferienfliegers Condor, Ralf Teckentrup, rechnet unterdessen fest damit, dass die neue Bundesregierung das diskutierte Nachtflugverbot für den Frankfurter Flughafen kippt. Die Regierung werde das Luftverkehrsgesetz so ändern, dass der Nachtbetrieb am Frankfurter Flughafen möglich bleibt, sagte der Manager der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (Mittwoch).
Andernfalls befürchtet Teckentrup ernsthafte Folgen auch für die rund 1500 Arbeitsplätze der Condor in Frankfurt: "So kurzsichtig können wir in Deutschland doch nicht wirklich sein", sagte der Manager, der auch Vorstand der Thomas Cook AG in Oberursel und Präsident des Bundesverbands der Deutschen Fluggesellschaften ist.
© dpa, aero.de | Abb.: Deutsche Lufthansa AG | 04.11.2009 10:21
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Und kommt mir jetzt nicht mit: "Die können ja wegziehen!"