Die Planer hätten die Lärmschutzinteressen der Anwohner ausreichend berücksichtigt, entschied das höchste Gericht. Die Kläger nannten das Urteil eine "Katastrophe", die Betreiber einen "Meilenstein".
Ein Dreivierteljahr vor Eröffnung des neuen Hauptstadtflughafens haben die Richter damit den Planergänzungsbeschluss für zulässig erklärt (Az: BVerwG 4 A 4000.09, 4000.10, 4001.10). Für den Flughafen Frankfurt hatte erst am Dienstag der Hessische Verwaltungsgerichtshof ein vorläufiges Nachtflugverbot für den Winterflugplan verhängt. Die Kasseler Richter sahen die Anwohner in dem Ballungsraum nicht ausreichend vor nächtlichem Fluglärm geschützt. Auch für Deutschlands größten Flughafen entscheidet endgültig das Bundesverwaltungsgericht. Die hessische Landesregierung erwartet das Urteil für Anfang 2012.
Der neue Hauptstadtflughafen kann dagegen ohne weitere Einschränkungen an den Start gehen. 2006 hatte das Leipziger Gericht den 24-Stunden-Betrieb auf dem Airport an der Stadtgrenze untersagt. Er soll am 3. Juni 2012 eröffnet werden.
"Das war der letzte Meilenstein auf dem Weg zum neuen Flughafen", sagte Flughafen-Chef Rainer Schwarz. Schönefeld werde der "dritte große Player" unter den deutschen Flughäfen - nach Frankfurt und München. Der Flughafen öffnet mit einer Kapazität von 27 Millionen Passagieren, Ausbaustufen bis zu 45 Millionen sind vorgesehen.Der neue Flughafen im brandenburgischen Schönefeld ersetzt die bestehenden Flughäfen in Tegel und Schönefeld sowie den bereits geschlossenen Flughafen Tempelhof.
Richter Rüdiger Rubel hatte der Planungsbehörde, dem brandenburgischen Infrastrukturministerium, bescheinigt, es habe den Bedarf für Nachtflüge plausibel dargestellt. Es habe auch die Lärmschutzbelange der Anwohner zutreffend ermittelt und nicht unterschätzt. Dass die Flugrouten anders liegen als jahrelang angenommen, sei für den Lärmschutz in der Nacht nicht entscheidend, fügte Rubel hinzu.
Bürgerverein akzeptiert Urteil nicht
Der Bürgerverein Berlin-Brandenburg (BVBB) will das Urteil des Bundesverwaltungsgericht nicht akzeptieren. Sie haben unmittelbar nach der Entscheidung vom Donnerstag eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg angekündigt.
Der BVBB betonte am Donnerstag noch einmal, dass die "katastrophal" falsche Standortentscheidung für den BER "nicht hingenommen" wird. Man werde weiter für eine Nachnutzung des Standortes und den Neubau eines Zentralflughafens in Sperenberg (Teltow-Fläming) kämpfen. Wie Astrid Bothe betonte, sei der BVBB zuversichtlich, dass auch diese Nachtflugregelung, wie der kommende Flugverkehr nach Inbetriebnahme, zu einem Widerstand führt, der eine neue Standortentscheidung erzwinge.
© dpa | Abb.: Günter Wicker / Ligatur, Berliner Flughäfen | 13.10.2011 10:44
Kommentare (3) Zur Startseite
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Zur BVBB:
1.. ich gratuliere der BVBB jetzt schomal bei ihrer Niederlage am Europäischen Gerichtshof. In Brüssel werden sich die Leute bestimmt kaputt lachen über diese lachhafte Klage. Ich hoffe Ihr tragt auch die Gerichtskosten dafür.
2. Wacht entlich auf und wilkommen in der Realität! Neubau,....
Trotzdem, mich freuts für den Standort und den Flughafen -- endlich mal ein Lichtblick nach dem peinlichen Hickhack der letzten Jahre. Ändert aber nichts daran, dass die Schließung von Tempelhof ein kapitaler Fehler war.
Hoffen wir, dass das BVG bzgl. Frankfurt genauso entscheidet.
Dieser Beitrag wurde am 13.10.2011 12:25 Uhr bearbeitet.