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Lufthansa Cargo: Nachtflugverbot kostet 30 bis 50 Millionen Euro

Lufthansa Cargo
McDonnell Douglas MD-11F (D-ALCH) der Lufthansa Cargo, © world-of-aviation.de, Bjoern Schmitt Aviation Photography

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BERLIN - Das Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen kostet die Frachtsparte der Lufthansa Millionen. "Wir erwarten Ergebniseinbußen im bedeutenden zweistelligen Millionenbereich", sagte Lufthansa-Cargo-Chef Karl Ulrich Garnadt am Donnerstag in Berlin. Genaue Zahlen könne er noch nicht nennen, es sei aber wahrscheinlich, dass sich der Schaden auf dem Niveau kursierender Schätzungen bewege. Diese liegen zwischen 30 und 50 Millionen Euro.

Wegen des Verbots verlegt das Unternehmen fünf Nachtflüge pro Woche zum Flughafen Köln/Bonn.

"Das Nachtflugverbot zwingt uns zu einem Flugplan, der ökonomisch und ökologisch teilweise absurd ist", sagte Garnadt. Die Piloten fliegen demnach am Abend mit den beladenen Maschinen in Frankfurt nach Köln/Bonn, wo die Flugzeuge drei bis vier Stunden später in Richtung China abheben - wenn der russische Luftraum frei sei und die zugewiesenen Landezeiten in Fernost erreicht werden. Die zusätzlichen Starts und Landungen führten zu mehr Lärm und mehr Kerosinverbrauch.

Zwei bis drei China-Flüge pro Woche werden aus dem Programm gestrichen. Von Januar an will das Unternehmen auch ein Frachtflugzeug fest von Frankfurt nach Köln/Bonn verlegen, das nachts nach Nordamerika fliegen soll. Mit dem Notflugplan reagiert Lufthansa auf ein Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs. Er hatte in der vergangenen Woche die 17 Nachtflüge vorläufig untersagt, die im Winterflugplan des größten deutschen Flughafens vorgesehen waren. Etwa zehn davon entfielen auf Lufthansa Cargo.

Die Entscheidung für Köln/Bonn fiel auch, weil Piloten von dort schneller wieder in Frankfurt seien. "Leipzig wäre auch geeignet, und das ist auch eine Option, die wir für Januar verfolgen, weil Leipzig auf dem Weg liegt", sagte Garnadt. "Ob sie 19 Minuten nach Köln hopsen oder 30 Minuten nach Leipzig und dann dort drei Stunden stehen, macht für den Sachverhalt keinen großen Unterschied."

Garnadt kritisierte den Verwaltungsgerichtshof in Kassel. Die Richter hätten ihr Urteil ohne Vorwarnung getroffen und ohne die Betroffenen anzuhören oder sich sachkundig zu machen. Für das erste Vierteljahr 2012 erwartet er das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Frankfurter Nachtflugregelung. Lufthansa Cargo hatte 2010 bei einem Umsatz von 2,795 Milliarden Euro ein operatives Ergebnis von 310 Millionen Euro verbucht.

Der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen Luftverkehrswirtschaft, Matthias von Randow, sagte: "Es geht um Deutschlands wichtigstes internationales Luftverkehrsdrehkreuz." Dort werde 70 Prozent der deutschen Luftfracht verschickt. Die Wirtschaft brauche Nachtflüge. Bislang gab es in Frankfurt kein Nachtflugverbot und etwa 50 Flugbewegungen pro Nacht.
© dpa-AFX | Abb.: world-of-aviation.de, Bjoern Schmitt Aviation Photography | 20.10.2011 13:29

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Beitrag vom 21.10.2011 - 21:23 Uhr
Das ist nicht einfach, aber wer ist schon so dämlich und baut sein Geschäftsmodell auf Worte der Politiker, die eine Vereinbarung aushebeln wollen!
Wenn man sich das Urteil von 2009, das die Grundlage für die Eilentscheidung bildet, mal etwas genauer ansieht, dann kann von einer einfachen Vereinbarung keine Rede sein. Das liegt 2 Stufen höher. Der VGH hat festgestellt, dass das Mediationsergebnis maßgeblich in die Änderung der Landesentwicklungsplanung 2007 eingeflossen ist. Mit dieser Änderung wurden die Grundlagen des FRA-Ausbaus festgelegt. Abgesegnet durch Parlamentsbeschluss. Die Nachtflüge dann keckerweise wieder in die Planfeststellung einzubringen ohne die LEP zu ändern, ist einfach ein bisschen dünne. Das kann kein Gericht unberücksichtigt lassen. Auch das Bundesverwaltungsgericht nicht.



Dieser Beitrag wurde am 21.10.2011 21:26 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 21.10.2011 - 20:59 Uhr
@sixpence,

welche Realität ist gemeint? Die, der alte Absprache und allen Betroffenen (einschließlich LH) oder die neue mit Koch und Co.? Der Koch hat sich nur vom Acker gemacht und die zweite Garde ist am Zug!
Die LH hätte für ein par K€ die letztinstanzliche Entscheidung schon längst haben können. Nun hat sich der LH-Franz leicht verschätzt. Er kann noch auf die letzte Instanz hoffen.....
Und die Konsequenz: Trau keinem Vorständler!....
Beitrag vom 21.10.2011 - 19:03 Uhr
Das eigentliche Problem ist nur die kürze der Zeit.
Ich stimme zu, mal so einfach von einem Monat zum nächsten ist das eine harte Belastung für alle, die jetzt fieberhaft die Pläne umkrempeln müssen.
Allerdings arbeite ich auch schon lange genug in der Wirtschaft (so richtig real) um zu wissen, das solche Zwänge nur ärgerlich sind, weil sie nicht von "innen heraus" kommen sondern von außen aufgezwungen werden.
Wer sich ansieht, wie schnell in der Industrie ganze Produktionen von A nach B verlegt werden, wie zum Teil aus unsinnigen innenpolitischen Erwägungen Teile von Kreuz nach quer transportiert werden (ich sag nur Airbus oder Automobilproduktion), der weiß, die Frage, WO eine Dienstleistung erledigt wird, ist allein davon abhängig, WER die Wirtschaftlichkeitsberechnung macht.
Die Gestelle oder Container vom Kollegen 382 können sicher weiter aus der Gegend von Frankfurt kommen, die Angaben kommen per EDV und Telefon, und mit dem 3,5 Tonner sind die in einer Stunde am Flieger in CGN oder Hahn.
Glaubt mir, wenn es sich lohnt, Nordseekrabben nach Marokko zu karren, sie da zu pulen und sie dann wieder für kleines Geld in Bremen im Supermarkt zu finden, dann ist es auch möglich, nachts mal In Rüsselsheim zu pennen (wer da unbedingt wohnen will hinter seinem hohen Zaun).


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