Hauptstadtflughafen
Älter als 7 Tage

Gericht untersagt nächtliche Starts auf Berliner Flugroute

Start- und Landebahn Süd
Am 10. Mai 2011 absolvierten die Berliner Flughäfen die abschließenden Beleuchtungstests auf der künftigen Start- und Landebahn Süd. , © Günter Wicker / Ligatur, Berliner Flughäfen

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BERLIN - Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat einen weiteren Abschnitt des mühsam ausgehandelten Flugroutensystems für den neuen Hauptstadtflughafen gesperrt. Die Richter untersagten am Donnerstag, dass die Maschinen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr über Blankenfelde-Mahlow (Teltow-Fläming) hinweg starten. Die am stärksten von Fluglärm belastete Gemeinde wollte die Flugroute ganz kippen und erzielte damit zumindest einen Teilerfolg.

In der Region bahnt sich ein neuer Konflikt darüber an, wie der Fluglärm nun verteilt wird.

Über die Flugrouten für den noch immer nicht betriebsbereiten Airport wird seit drei Jahren heftig gestritten. Das Gericht hatte im Januar die umstrittene Wannsee-Route gekippt, die Müggelsee-Route im Juni aber bestätigt. Weitere Klagen sind anhängig.

Die 27 000 Einwohner von Blankenfelde-Mahlow leben drei bis vier Kilometer vor dem Ende der nördlichen Startbahn. Tagsüber dürfen die Maschinen weiterhin über ihre Häuser hinweg starten. Diese Entscheidung des Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung ist aus Sicht des Gerichts nicht zu beanstanden, obwohl auch die landenden Maschinen über den Ort donnern.

Das Gericht erklärte, die Behörde handele hier in ihrem Gestaltungsspielraum. Grundlage sei das Vorhaben des Flughafens, beide Starts und Landebahnen unabhängig von einander betreiben zu können. So können möglichst viele Maschinen abgefertigt werden.

In der Nacht - wenn nicht so viele Maschinen abheben wie am Tag - könne der Ort aber möglicherweise umflogen werden, hatte das Bundesaufsichtsamt in der Verhandlung erklärt. Diese Idee griff das Gericht in seinem Urteil auf. "Wir werden das machen, wir haben uns schon dafür entschieden", sagte Amtsdirektor Niklaus Herrmann nach dem Urteil. "Nur die einzelnen Stufen dahin stehen noch nicht fest."

Geplant ist, Mahlow nördlich zu umkurven. Herrmann machte aber deutlich, dass die Maschinen wegen der notwendigen doppelten Kurve zum Teil nicht streng linientreu fliegen können werden. Das könnte zu Überflügen von Teilen Mahlows und des benachbarten Berliner Stadtteils Lichtenrade in 600 bis 700 Metern Höhe führen.

Ein Sprecher der Bürgerinitiative Lichtenrade äußerte sich besorgt. "Wenn alles wieder hinfällig wird, ginge der Aufruhr wieder los." Im Berliner Südwesten hatten die Bürger 2010 und 2011 erfolgreich gegen geplante Überflüge protestiert - zulasten Blankenfelde-Mahlows.

"Für uns ist das ein Etappensieg", sagte der Blankenfelder Bürgermeister-Referent Alexander Fröhlich. "Wir wollen die Nordumkurvung auch für den Tag." Über weitere Schritte werde im Rathaus nun beraten. Das Bundesaufsichtsamt ließ unterdessen offen, ob es gegen das Urteil Revision einlegen wird.
© dpa | 20.09.2013 06:44


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