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Air Berlin beantragt Gläubigerschutz in den USA

Air Berlin Airbus A330
Air Berlin Airbus A330, © airberlin

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NEW YORK - Air Berlin hält ihre Gläubiger in den Vereinigten Staaten auf Abstand. Auf den USA-Linien erzielt die Airline nach eigenen Angaben monatliche Umsätze zwischen 35 und 71 Millionen US-Dollar.

Die seien in Gefahr, wenn auch "nur ein einziges Flugzeug" an einem US-Flughafen von Pfändung bedroht sei, begründete Air Berlin ihren Antrag auf Anerkennung des deutschen Insolvenzverfahrens vor einem Gericht in Manhattan. Air Berlin fürchtet, dass Passagiere in diesem Fall auf andere Airlines ausweichen werden.

Air Berlin erklärte sich am 15. August in Deutschland zahlungsunfähig, nachdem Etihad Airways ihrer Beteiligung keine weiteren Kredite zur Verfügung stellen will.

Am Freitag erließ ein New Yorker Insolvenzrichter eine einstweilige Anordnung, die Vermögenswerte von Air Berlin vor einem Zugriff durch Gläubiger schützt. Am 18. September will das Gericht entscheiden, ob Air Berlin für Gläubigerschutz nach Kapitel 15 der amerikanischen Insolvenzordnung in Frage kommt.

Selbiger wurde Alitalia Anfang Juli gewährt. Wegen offener Rechnungen stand Alitalia am New Yorker Kennedy-Flughafen im Juni kurz vor dem Rauswurf, kann nun aber weiter in die Vereinigten Staaten fliegen.

Die Vereinigten Staaten sind für Air Berlin und Alitalia der mit Abstand wichigste Langstreckenmarkt. Air Berlin fliegt acht US-Ziele an und befördert monatlich zwischen 100.000 und 160.000 Passagiere auf den Linien.

Air Berlin und Alitalia sind über den gemeinsamen Hauptaktionär Etihad Airways miteinander verbunden und schlitterten kurz nacheinander in die Insolvenz.
© aero.de | 23.08.2017 09:12

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Beitrag vom 24.08.2017 - 10:58 Uhr
Naja.... wenn der Leasinggeber offene Forderungen hat könnte das auch zum Problem werden...
Beitrag vom 24.08.2017 - 10:10 Uhr
"wenn auch "nur ein einziges Flugzeug" an einem US-Flughafen von Pfändung bedroht sei"

wie kurzes Nachdenken zeigt ist das völliger Quatsch, Air Berlin besitzt keine Flugzeuge mehr. Eine Pfändung könnte nur aufgrund der Insolvenz des Leasing-Gebers anstehen.


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