Abfertigung einer Lufthansa-Maschine am Flughafen Düsseldorf, © Andreas Wiese, Düsseldorf International
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In einem Rechtsstreit zwischen der Flughafen-Gesellschaft und einer Baufirma entschied das Düsseldorfer Oberlandesgericht am Dienstag, dass die Haftung für die Brandkatastrophe zu 75 Prozent beim Flughafen liegt. Das berichtete ein Gerichtssprecher. Das Feuer vom 11. April 1996 hatte 17 Menschen getötet und 88 verletzt.
Die Richter hatten zu klären, in welchem Umfang die beiden Parteien für die damals von den Versicherungen erstatteten Schäden haften müssen. Es ging um 30 Millionen Euro (Az.: I-23 U 28/10). Ein Airportsprecher sagte, das Urteil bringe den Flughafen nicht in wirtschaftliche Bedrängnis, da er ohnehin mit der gesamten Streitsumme in Vorleistung getreten sei.
Nach Ansicht der Richter hat der Flughafen mit dem illegalen Einbau leicht brennbarer Dämmstoffe einen größeren Beitrag an der Katastrophe als das Bauunternehmen, das das Feuer durch Schweißarbeiten ausgelöst hatte. Außerdem habe der Airport der Baufirma die Existenz der brennbaren Materialien verschwiegen. Weil die Schweißerfirma aber ihrerseits Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften missachtet habe, müsse sie zu 25 Prozent ebenfalls haften. Insgesamt waren nach dem Brand Regressforderungen in Höhe von 150 Millionen Euro gestellt worden.
© dpa | 12.01.2011 06:48
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