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Bundesverwaltungsgericht billigt Berliner Flughafenplanung

Flughafen Berlin Willy Brandt
Flughafen Berlin Willy Brandt, © Berliner Flughäfen

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LEIPZIG - Das Genehmigungsverfahren für den neuen Hauptstadtflughafen wird nicht wieder aufgerollt. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Dienstag Klagen von Anwohnern zurückgewiesen, die die Betriebsgenehmigung für den Airport kippen wollten. Sie fühlen sich bei der Flugrouten-Planung getäuscht und wollten einen Neustart, um gegen das Milliardenprojekt klagen zu können.

Der Vorsitzende Richter sagte in seiner Urteilsbegründung: "Für den Vorwurf der Arglist sieht der Senat keine Anhaltspunkte." Allerdings sehe das Gericht Mängel im Planfeststellungsverfahren. Diese hätten sich aber nicht auf das Ergebnis ausgewirkt. Die Kläger hatten moniert, dass aus ihrer Sicht früher klar gewesen sei, dass die Routen nicht wie im Planfeststellungsbeschluss parallel verlaufen könnten.

Nach dem Urteil steht der Eröffnung des Flughafens zumindest juristisch nichts mehr im Weg. Die nächste Hürde auf dem langen Weg zu einer Eröffnung, die nach zwei Verschiebungen für März 2013 geplant ist, ist nun die Sitzung des Flughafen-Aufsichtsrats am 16. August.

Die Kläger hatten dem brandenburgischen Infrastrukturministerium vorgeworfen, bei der Planfeststellung 2004 bewusst andere Abflugrouten vermerkt zu haben als eigentlich erforderlich. Festgelegt wurden die Routen aber erst vor einem halben Jahr nach einem gesonderten Verfahren.

Künftig sind tausende Berliner und Brandenburger von Fluglärm betroffen, die sich jahrelang davor sicher fühlten. Das Gericht hatte bereits in der mündlichen Verhandlung Anfang Juli und auch bei der Urteilsbegründung betont, dass auch diese Anwohner bereits 2004 gegen den Planfeststellungsbeschluss hätten klagen können.

Das höchste Verwaltungsgericht hatte 2006 grünes Licht für das "Verkehrsprojekt Deutsche Einheit" gegeben - damit ist der Planfeststellungsbeschluss eigentlich rechtskräftig. Die Kläger vertraten jedoch die Auffassung, dass das Urteil der Leipziger Richter auf falschen Angaben basiere. Sie wollten einen Neustart, um so gegen das Milliardenprojekt klagen zu können.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte den Anwohnern und Gemeinden in der mündlichen Verhandlung vor vier Wochen bereits wenig Hoffnung auf Erfolg gemacht - damit mussten sich die Kläger auf eine Schlappe einstellen. Entsprechend optimistisch hatte sich der Regierende Bürgermeister von Berlin, Klaus Wowereit (SPD), im Vorfeld gezeigt. Wowereit ist auch der Vorsitzende des Flughafenaufsichtsrates. Der Flughafen gehört den Ländern Berlin und Brandenburg sowie dem Bund.
© dpa-AFX | Abb.: Alexander Obst / Marion Schmieding (Flughafen Berlin Brandenburg) | 31.07.2012 10:23

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Beitrag vom 31.07.2012 - 22:42 Uhr
@grips,

die Vorgabe, das Bahndende auf einem Kurs von rund 10° nach "außen" zu verlassen, ist schon interessant. Die Begründung des Gerichtes nicht minder. Schlußfolgerungen überlasse ich aber lieber den Profis...
Sicherlich, der Lärm wird insgesamt mehr verteilt.

Beitrag vom 31.07.2012 - 15:49 Uhr
Wie war das doch gleich? Berlin Innenstadt ist zu teuer, also muss ein Grundstück im Speckgürtel her. Sehr günstige Angebote gibt es natürlich in Flughafennähe. Also wird dort gekauft und gleich als nächstes der Bürgerinitiative gegen Fluglärm beigetreten. Und wenn dann endlich der Urlaub kommt, geht es natürlich mit dem Flieger nach Malle - ist doch logisch, oder????
Beitrag vom 31.07.2012 - 11:36 Uhr
Das ist eine typisch heuchlerische Begründung deutscher Rechtssprechung, denn wegen der arglistigen Täuschung mittels falsch angegebener Flugrouten waren "diese Anwohner 2004" vom drohenden "Fluglärm" als Grund zum Klagen noch nicht betroffen:

"Das Gericht hatte bereits in der mündlichen Verhandlung Anfang Juli und auch bei der Urteilsbegründung betont, dass auch diese Anwohner bereits 2004 gegen den Planfeststellungsbeschluss hätten klagen können."


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